Fachkommission Betreutes Wohnen
Zur Förderung der Entwicklung und des Ausbaues des Betreuten Wohnens für behinderte Menschen wurde im Rahmen der Vereinbarung zum Betreuten Wohnen zwischen dem Hessischen Sozialministerium und dem Hessischen Landkreistag, dem Hessischen Städtetag und dem Landeswohlfahrtsverband Hessen die Bildung der Fachkommission Betreutes Wohnen vereinbart.
Zu den Aufgaben der Fachkommission gehören im Rahmen dieser Vereinbarung insbesondere
- die jährliche Auswertung der Bestandsdaten und die strukturelle Entwicklung im Bereich des Betreuten Wohnens und der stationären Unterbringung je Gebietskörperschaft mit dem Ziel des Vorrangs des Betreuten Wohnens,
- zu hinterfragen, ob dem Grundsatz "ambulant vor stationär" bzw. dieser Vereinbarung in den einzelnen Gebietskörperschaften entsprechend Rechnung getragen wird. Es sollen hierzu landesweit einheitliche Handlungsvorschläge, insbesondere für die Belegungskonferenzen, entwickelt werden,
- die Erstellung von Orientierungshilfen zur notwendigen Betreuungsintensität bei den entsprechenden Angeboten, zur Hilfe- und Gesamtplanerarbeitung, zur Erarbeitung von örtlichen oder regionalen Kooperations- und Versorgungsvereinbarungen,
- die Unterstützung und Initiierung von neuen Formen der organisatorischen und fachlichen Vernetzung und Kooperation der Träger, der komplementären Hilfsangebote und Dienste im Bereich der Versorgung und Betreuung behinderter Menschen,
- die einvernehmliche Entscheidung über Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung.
Die Fachkommission kann darüber hinaus Empfehlungen zu grundsätzlichen Angelegenheiten, insbesondere zur weiteren Planung, Zusammenarbeit und Qualität geben.
In der Fachkommission sind vertreten:








