Logo zum LWVblog Logo Instagram Logo Facebook Logo Linkedin

Beflaggung zum 23. Februar 2025

Wahl zum 21. Deutschen Bundestag

Wahl zum 21. Deutschen Bundestag

Beflaggung zum 23. Februar 2025

Am 23. Februar 2025 ist die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag. Das Grundgesetz gibt den Zeitrahmen vor, in dem eine Bundestagswahl stattfinden muss, nämlich frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach dem Beginn der laufenden Wahlperiode. Kommt es zu einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode des Bundestages, müssen vorgezogene Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösungsentscheidung stattfinden.

Am 27. Dezember 2024 hat der Bundespräsident auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst und den Wahltag auf Sonntag, den 23. Februar 2025, festgelegt.

Hintergrund

Es gibt 13 offizielle Beflaggungs-Anlässe, zu denen anstelle der üblichen drei blauen LWV-Banner die europäische, die deutsche und die hessische Flagge an den drei Masten am Ständeplatz 6 hochgezogen werden. An welchen besonderen Tagen welche Fahnen wehen, regelt der „Erlass über die Beflaggung öffentlicher Gebäude“ des Landes Hessen.

Offizielle Beflaggungstage

Datum

Anlass der Beflaggung

27. Januar

Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus

11. März

Tag des Gedenkens an die Opfer terroristischer Gewalt

1. Mai

Tag der Arbeit

9. Mai

Europatag

23. Mai

Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes

17. Juni

Tag des Gedenkens an die Oper des Volksaufstandes 1953 in der DDR

20. Juni

Bundesgedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung

20. Juli 

Tag des Gedenkens an den Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft

3. Sonntag im September

Hessischer Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation und Tag der Heimat in Hessen

3. Oktober

Tag der Deutschen Einheit

2. Sonntag vor dem 1. Advent

Volkstrauertag

1. Dezember

Jahrestag des In-Kraft-Tretens der Verfassung des Landes Hessen

Tage allgemeiner Wahlen

(Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen)

Trauerflor bei Staatstrauer

Über die hessische Beflaggungsordnung hinaus können die Innenministerien von Bund und Land eine Beflaggung zu besonderen Anlässen anordnen, zum Beispiel bei Staatstrauer. In solchen Fällen wehen sie auch auf „Halbmast“ oder tragen – wie beim LWV – einen Trauerflor, also ein schwarzes Band.

Speziell für den LWV gilt, dass an der Beflaggung schon von außen wahrnehmbar ist, an welchen Tagen im Jahr die Verbandsversammlung – das sogenannte hessische Sozialparlament – im Ständehaus zusammenkommt. Dann nämlich wird neben zwei LWV-Bannern noch die hessische Flagge aufgezogen.