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Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.lwv-hessen.de veröffentlichte Internetseite des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen.

Die Erklärung orientiert sich am Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) § 12 und am Durchführungsbeschluss 2018/1523 der EU-Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Internetseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Allgemeine Hinweise

Der Landeswohlfahrtsverband Hessen gestaltet seine Internetseite https://www.lwv-hessen.de nach der Maßgabe, dass Menschen die Inhalte möglichst barrierefrei nutzen können.

Rechtsgrundlagen sind die Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) sowie das Hessische Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Datum der letzten Aktualisierung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 16.12.2022 vom LWV Hessen erstellt und am 09.09.2024 zuletzt geändert. 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Wir haben diesen Webauftritt von der BIK Beratungsstelle Hamburg, Mitglied im unabhängigen BITV-Test-Prüfverbund, testen lassen. Prüfdatum war der 21.03.2018. Der BITV-Test basiert auf der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) vom 12. September 2011. Der WCAG-Test basiert auf den Web Content Accessibility Guidelines 2.0. Die einzelnen Anforderungen der WCAG, Konformitätsstufe AA, sind weitgehend identisch mit entsprechenden Anforderungen der BITV 2.0, die Prüfergebnisse sind aber nach WCAG anders auszuwerten.

Ausführliche Informationen zu den Prüfverfahren finden Sie unter https://www.bitvtest.de

Für die Prüfung hat die Prüfstelle vier repräsentative Seiten ausgewählt. Das Ergebnis der Prüfung der Startseite https://www.lwv-hessen.de ergab 94,75 von 100 Punkten; das Ergebnis der Prüfung der Inhaltsseite https://www.lwv-hessen.de/foerderung-schule/hoeren-kommunikation/schuelerinnen-schueler/beratungs-und-foerderzentren.html mit interaktiver Hessenkarte ergab 93,5 von 100 Punkten; das Ergebnis der Prüfung der Suchfunktion, Begriff "Inklusion", ergab 96,5 von 100 Punkten; das Ergebnis der Prüfung der Inhaltsseite https://www.lwv-hessen.de/lwv-politik/arbeitgeber-lwv/duales-studium.html ergab 95,75 von 100 Punkten.

Ein Webauftritt, der alle Anforderungen des BITV-Tests erfüllt, erreicht ein Ergebnis von 100 Punkten. Die Summe der Punktabzüge für nicht oder nur teilweise erfüllte Anforderungen betrug in diesem Test 6,75 Punkte. Der Webauftritt https://www.lwv-hessen.de erhielt somit die BITV-Bewertung von 93,25 Punkten und wurde als „gut zugänglich“ eingestuft. Das Testergebnis des BITV-Tests finden Sie hier.

Zusätzlich finden Sie auf unserem Webauftritt Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache sowie in Leichter Sprache für die Bereiche

  • Informationen über den LWV,
  • Hinweise zur Navigation,
  • Hinweise auf weitere in diesem Internetauftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache sowie in Leichter Sprache.

Fast alle Publikationen sowie alle Antragsformulare und wichtige Erläuterungen dazu stellen wir auf https://www.lwv-hessen.de in barrierefreien PDF-Dateien nach UA (Universal Accessibility)-Standard zur Verfügung. Eine Reihe von Publikationen und Erläuterungen zu Formularen finden Sie in Leichter Sprache.

Feedback und Kontakt

Sind Sie bei der Nutzung der Internetseite https://www.lwv-hessen.de auf Barrieren gestoßen? Oder haben Sie Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit auf unserer Internetseite? Dann können Sie sich an den LWV wenden.

Sie können uns per Post, telefonisch oder per E-Mail kontaktieren: 

Ansprechstelle für Barrierefreiheit beim LWV Hessen
Ständeplatz 6 - 10
34117 Kassel
Telefon 0561 1004 - 2229 oder - 2060
E-Mail pressestelle@lwv-hessen.de

Sie können Ihre Anfrage auch in Deutscher Gebärdensprache stellen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier

Durchsetzungsverfahren

Wir sind darum bemüht, Ihre Hinweise, Anregungen und Anfragen zu beantworten. Falls wir nicht innerhalb von 6 Wochen auf Ihre Anfrage antworten sollten, haben Sie das Recht, die hessische Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einzuschalten. Diese wird dann gemeinsam mit Ihnen und uns versuchen, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, sodass wir diese zur Zufriedenheit aller beheben können.

Die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik finden Sie hier:

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
(Sitz: Regierungspräsidium Gießen)
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
35390 Gießen
Telefon: 0641 303 - 2901
E-Mail Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

Das Durchsetzungsverfahren ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos und ohne Rechtsbeistand möglich.