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Hinweise zum Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz

Informationspflichten nach Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Verbindung mit § 82 und 82a SGB X durch den LWV Hessen 

Der LWV Hessen als überörtlicher Sozialleistungsträger verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten. Dazu gehören Daten, welche Sie uns zur Verfügung stellen oder welche wir von Dritten über Sie erhalten.
Mit der nachfolgenden Datenschutzerklärung erläutern wir Ihnen die Datenverarbeitung und informieren Sie über Ihre Rechte als Betroffene.

Kontaktdaten des Verantwortlichen:

Landeswohlfahrtsverband Hessen
Ständeplatz 6 - 10
34117 Kassel
0561 1004 - 0
info@lwv-hessen.de

Weitere Informationen können Sie unserer Internetseite entnehmen.

Beim LWV Hessen wird die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und dieser Erklärung durch unsere Datenschutzbeauftragte überwacht. Wenn Sie Fragen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten haben, können Sie sich direkt an sie wenden.

Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten:

Landeswohlfahrtsverband Hessen
Datenschutzbeauftragte
Ständeplatz 6 - 10
34117 Kassel
Datenschutzbeauftragte@lwv-hessen.de

Allgemeine Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten:

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist dem Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen wichtig und wird von uns sehr ernst genommen. Deshalb verarbeitet der LWV Hessen Ihre Daten unter Einhaltung der einschlägigen Datenschutzgesetze und -vorschriften der europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Hessen.
Unsere Mitarbeiter sind im Umgang mit personenbezogenen Daten geschult und schriftlich auf die Einhaltung der Datenschutzvorschriften verpflichtet worden.

Zweck/Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten:

Ihre Daten werden im Rahmen der Leistungsbewilligung nach dem Hessischen Landesblindengeldgesetz (Blindengeld und Taubblindengeld), bei Anträgen nach dem § 72 SGB XII (Blindenhilfe) und bei Anträgen nach dem Hessischen Landesgehörlosengeldgesetz (Gehörlosengeld) erhoben und verarbeitet. Rechtsgrundlage hierfür sind die Art. 6 ff. EU-DSGVO in Verbindung mit §§ 67a ff. SGB X.

Dauer, für die Ihre personenbezogenen Daten gespeichert werden:

Akten sind grundsätzlich nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren auszusondern und unter Wahrung des Datenschutzes zu vernichten. Die Aufbewahrungsfrist beginnt, wenn die Kenntnis der personenbezogenen Daten für den LWV Hessen zur rechtmäßigen Erfüllung seiner Aufgaben nicht mehr erforderlich ist.
Diese Regelung gilt auch für elektronisch gespeicherte Daten.

Empfänger der personenbezogenen Daten:

Es ist möglich, dass Ihre Daten nach § 69 SGB X an Dritte weitergegeben werden, soweit dies für die Leistungsbewilligung erforderlich ist.

Werden für die Leistungsbewilligung weitere Unterlagen (z. B. ärztliche Gutachten oder amts-/fachärztliche Stellungnahmen) angefordert oder weitergegeben, erfolgt dies nur aufgrund einer gesonderten Einwilligungserklärung, die Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können.

Ihre Rechte als Betroffene:

Auskunft

Jede betroffene Person hat nach Art.15 EU-DSGVO in Verbindung mit § 83 SGB X jederzeit unentgeltlich das Recht auf Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten.

Löschung

Jede betroffene Person kann nach Art. 17 EU-DSGVO in Verbindung mit § 84 SGB X die Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen.

Dabei ist zu beachten, dass gesetzliche Aufbewahrungspflichten des LWV Hessen dazu führen können, dass die Daten erst nach Ablauf einer Frist endgültig gelöscht werden können.

Darüber hinaus kann der Antrag auf Datenlöschung dazu führen, dass die Bearbeitung des Antrags auf Leistungsbewilligung nicht (weiter) erfolgen kann.

Berichtigung

Jede betroffene Person kann nach Art. 16 EU-DSGVO in Verbindung mit § 84 SGB X die Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten verlangen.

Einschränkung der Verarbeitung

Jede betroffene Person kann unter den Voraussetzungen nach Art. 18 EU-DSGVO in Verbindung mit § 84 SGB X die Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten verlangen.

Widerspruch

Jede betroffene Person kann nach Art. 21 EU-DSGVO in Verbindung mit § 84 SGB X gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einlegen.

Beschwerde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 EU-DSGVO in Verbindung mit § 81 SGB X ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.

Hierzu wenden Sie sich bitte an:

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI)
Postfach 3163
65021 Wiesbaden