Von Blindengeld bis
Persönliches Budget
Hier finden Sie alle Formulare für Ihren Antrag auf Leistungen des LWV Hessen, aufgegliedert in Themengebiete.
Volljährige blinde Menschen können Blindenhilfe als Aufstockungsleistung beantragen. Denn die im Zwölften Sozialgesetzbuch verankerte Blindenhilfe (§ 72 SGB XII) ist höher als das in Hessen ausgezahlte Blindengeld nach dem Landesblindengeldgesetz.
Da es sich um eine Sozialhilfeleistung handelt, werden vor der Bewilligung Einkommen und Vermögen geprüft.
Blinde Menschen, die von Hessen in eine Einrichtung oder besondere Wohnform (früher Wohnheim) in einem anderen Bundesland umziehen, haben keinen Anspruch mehr auf Blindengeld nach dem Hessischen Blindengeldgesetz. Unter bestimmten Voraussetzungen haben sie aber einen Anspruch auf Blindenhilfe nach § 72 SGB XII. Auch hierbei handelt es sich um eine Sozialhilfeleistung, so dass vor der Bewilligung Einkommen und Vermögen geprüft werden.
Da die Leistung nur für blinde Menschen infrage kommt, darf das Restsehvermögen nicht mehr als 2 % betragen. Maßgebend ist immer die Sehschärfe auf dem besseren Auge oder beidäugig mit bestmöglicher Korrektur, etwa durch eine Brille oder Kontaktlinsen.
Außerdem muss Sozialhilfebedürftigkeit bestehen. Das bedeutet, dass die für diese Leistung geltenden Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten werden.
Einkommensgrenze (ab 01.01.2023):
Vermögensgrenze (ab 01.01.2023):
Ihr Ansprechpartner beim LWV Hessen ist
André Schmidt-Hosse
Fachbereich Überregionale Leistungen
Haupt- und Regionalverwaltung Kassel
Kölnische Straße 30
34117 Kassel
Telefon 0561 1004 - 2573
Fax 0561 1004 - 1573
E-Mail andre.schmidt-hosse@lwv-hessen.de
Bitte reichen Sie beim LWV Hessen ein:
Bitte legen Sie neben dem Antrag die entsprechenden Belege über Einkommen und Vermögen (Kopien der Kontoauszüge der letzten drei Monate, Kopien von Sparbüchern, Bausparverträgen, Lebensversicherungen etc.) vor.
Beachten Sie dazu auch das
Sie finden den oben genannten Antrag auf Leistungen des LWV Hessen sowie das dazugehörige Merkblatt auch im Formular-Finder auf dieser Seite unten rechts. Den Antrag können Sie herunterladen, ausfüllen, lokal auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Das Formular müssen Sie unterschreiben und dem LWV Hessen zusenden.
Die Aufstockungsleistung wird ab dem Monat des Antragseingangs gezahlt, sofern die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.
Monatliche Leistungshöhe:
Leistungen der Pflegeversicherung sind bei häuslicher Pflege nach § 72 Abs. 1 Satz 2 SGB XII teilweise auf die Aufstockungsleistung anzurechnen. Dadurch vermindert sich der monatliche Aufstockungsbetrag
Änderungen in Ihren Lebensumständen können Einfluss auf die Zahlung der Blindenhilfeleistung haben. Welche Mitwirkungspflichten Sie haben, lesen Sie in unserem Merkblatt.
Nein.
Bitte beachten Sie, dass ein Kostenersatz durch Erben besteht. Die Erben der Leistungsberechtigten sind gemäß § 102 Abs. 1 SGB XII verpflichtet, Sozialhilfeleistungen, die innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall entstanden sind und die einen Betrag in Höhe von 2.694,00 Euro (Stand 01.01.2022) übersteigen, zurückzuerstatten.
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