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Rechtliche Veränderungen

Rechtliche Veränderungen

Das BTHG ist seit dem 1. Januar 2017 rechtsgültig. Seine Umsetzung erfolgt in vier Stufen bis zum Jahr 2023. 

Reformstufe 1 zum 01.01.2017

  • Höhere Freibeträge beim Einkommens- und Vermögenseinsatz in der Sozialhilfe
  • Arbeitsförderungsgeld wurde angehoben.
  • Änderungen im Schwerbehindertenrecht (u. a. werden die Mitwirkungsmöglichkeiten in Werkstätten für behinderte Menschen verbessert)

Reformstufe 2 zum 01.01.2018

  • Ein neues Vertragsrecht der Eingliederungshilfe im SGB IX bestimmt, wie Verträge zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer ab dem Jahr 2020 gestaltet werden.
  • Vorgaben des Gesetzgebers zum neuen Gesamtplanverfahren
  • Erweiterte Leistungen im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben (Beschäftigung bei Anderen Leistungsanbietern, Budget für Arbeit)

Reformstufe 3 zum 01.01.2020

  • Die Eingliederungshilfe wird umfassend neu im SGB IX geregelt.
  • Für die Leistungen der Eingliederungshilfe ist nunmehr ein Antrag erforderlich (Kenntnisnahme allein reicht nicht mehr aus).
  • Fachleistungen der Eingliederungshilfe (z. B. Assistenzleistungen) und existenzsichernde Leistungen (z. B. Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt) werden getrennt sowie das Nettoprinzip eingeführt. In einem gemeinsamen Informationsschreiben aller beteiligten Leistungserbringer- und Leistungsträgerverbände werden diese Veränderungen näher erklärt. Dieses Schreiben gibt es auch als Informationsschreiben in Leichter Sprache.
  • Es wird nicht mehr zwischen stationär, teilstationär und ambulant unterschieden.
  • Das Verhältnis von Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege wird neu geordnet.
  • Weitere Verbesserungen bei der Heranziehung von Einkommen und Vermögen für die Leistungen der Eingliederungshilfe. Dadurch brauchen viele Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe bekommen, weniger aus ihrem eigenen Einkommen und Vermögen selbst zu bezahlen.

Reformstufe 4 zum 01.01.2023

  • Es wird neu geregelt, wer berechtigt ist, Leistungen der Eingliederungshilfe zu erhalten.

Die rechtlichen Veränderungen durch das BTHG bedürfen einer guten Planung. Daher laufen bereits seit Anfang 2017 die Vorbereitungen für die Umsetzung des BTHG durch den LWV Hessen.