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Umsetzung einer Stringenten Bearbeitung des PiT 2023

Umsetzung einer Stringenten Bearbeitung des PiT 2023

Der PiT 2023 setzt die gesetzlichen Anforderungen um. Er ist Gesprächsleitfaden, in dem nur die für den Einzelfall relevanten Felder mit den notwendigen Informationen befüllt werden. Die Beschreibung der in der Bedarfsermittlung relevanten Lebensbereiche und Ziele ist überwiegend ausreichend.

Zur zügigeren Bearbeitung wird der PiT 2023 bis zur Einführung des Folgeinstruments durch Reduktion auf wesentliche Inhalte in stringenter Form befüllt – siehe dazu die nachfolgenden Hinweise.

Über die Darstellung der Ist-Situation in Abschnitt 2, die Beschreibung der Ziele in den Abschnitten 4 und 5, die Darstellung der für den Planungszeitraum relevanten Aktivitäten, Teilhabe und Kontextfaktoren im Abschnitt 6 und die Beschreibung eines dazu passenden Vorgehens im Abschnitt 9 ist eine nachvollziehbare, stringente, personenzentrierte und integrierte Teilhabeplanung sicherzustellen (= Roter Faden).

Wie vorgehen zur stringenten Bearbeitung des PiT 2023?

In folgenden Abschnitten des PiT 2023 kommt es im Rahmen einer stringenten Bearbeitung zu einer angepassten Vorgehensweise. Abschnitte, die hier nicht aufgeführt sind, werden unverändert bearbeitet. Allgemeine Hinweise zu den jeweiligen Abschnitten des PiT finden Sie auf den Seiten "Der PiT Schritt für Schritt" und "Manual" der Lernplattform.

Abschnitt 1

Die Wirkungskreise der rechtlichen Betreuung sind nicht zu benennen, es ist auf die Bestallungsurkunde zu verweisen. Sollte diese dem LWV Hessen noch nicht vorliegen, ist sie seitens der rechtlichen Betreuung zeitnah der Sachbearbeitung Einzelfallhilfe des LWV zur Verfügung zu stellen.

Abschnitt 2

Die Lebenslage sowie die Ausbildungs- und Beschäftigungssituation werden in Kurzform beschrieben. Es wird auf aussagekräftige Berichte verwiesen, soweit diese vorliegen und dies im Einzelfall zielführend ist.

Abschnitt 3

Der Abschnitt 3 wird bis auf Weiteres nicht befüllt, wenn alle für den Planungszeitraum relevanten bisherigen und aktuellen Leistungen in den Abschnitten 2 und 9 beschrieben werden.

Abschnitt 6

Wir gehen davon aus, dass die Beschreibung relevanter Lebensbereiche in wenigen Sätzen ausreichend ist, um den „roten Faden“ darzustellen. Die inhaltliche Erläuterung der ICF Items in den für den Planungszeitraum relevanten Lebensbereichen kann stichwortartig angegeben werden, wenn der „rote Faden" erkennbar bleibt.

Sollten Schwierigkeiten bei der Zuordnung von Aktivitäten und Teilhabe bestehen, gilt: der Teilhabe zuordnen.

Weiterhin ist anzugeben, ob Aktivitäten und Teilhabe in einem Lebensbereich beeinträchtigt sind, indem im entsprechenden Auswahlfeld "Aktivität ist beeinträchtigt" bzw. "Teilhabe ist beeinträchtigt" ein Häkchen gesetzt wird.

Abschnitt 9

Die Beschreibung im Abschnitt 9 soll eine realistische und passgenaue Teilhabeplanung mit Zeiteinschätzung auf Grundlage der für die leistungsberechtigte Person erforderlichen Leistungen unter Berücksichtigung von absehbaren Mehr- und Minderbedarfen ergeben. Dazu werden alle im Einzelfall relevanten Leistungen erfasst und in Form einer integrierten Planung dargestellt. Das umfasst auch vorrangige und gleichrangige Leistungen anderer Leistungsträger sowie Leistungen, die aus dem Sozialraum (z. B. durch Angehörige) erbracht werden.

Inhaltlich zusammenhängende Leistungen werden unter einer Kurzüberschrift thematisch zusammengefasst beschrieben und in Zeit eingeschätzt. Das Vorgehen wird realistisch, prospektiv, stringent und nicht zu kleinteilig beschrieben. Dadurch werden inhaltliche Wiederholungen bei Verwendung verschiedener Kurzbezeichnungen vermieden. Zum anderen erleichtert die zusammenfassende Beschreibung Prozesssteuerung und Dokumentation. Näheres hierzu entnehmen Sie der Lernplattform (Konzept_LFS_ausfuehrlich.pdf).

Gemeinsam in Anspruch genommene Leistungen werden

  • in der Erläuterung des Vorgehens als solche beschrieben,
  • die Gruppengröße sowie der individuell zu berücksichtigende Zeitansatz werden festgehalten und sie werden
  • durch ein bei "Gemeinschaftlicher Inanspruchnahme" gesetztes Häkchen markiert.

Die sich öffnenden Feldern zur (durchschnittlichen) Gruppengröße und zum prozentualen Anteil an der beschriebenen Leistung werden nicht mehr befüllt, alle weiteren Auswahlfelder werden wie gewohnt genutzt.

Abschnitt 14

Es werden bei "Weitere genutzte Dokumente" nur jene angegeben, die zusätzlich zu den beim LWV bereits vorliegenden Dokumenten bei der PiT Erstellung genutzt wurden.