Ihr Kontakt zu uns
Wenn Sie Fragen zu den Schulungsinhalten haben, senden Sie uns gern eine E-Mail:
pit@lwv-hessen.de
[Intro läuft, nur Musik und Schrift]
Willkommen im 2. Schulungsvideo zu den Abschnitten 2 und 3 Bisherige, aktuelle Lebenslage und Leistungen.
Wenn Sie im linken Menü den Vorgang 2 bis 3 Bisherige, aktuelle Lebenslage und Leistungen auswählen, öffnet sich rechts im Inhaltsbereich die Abschnitte 2 und 3.
Wir gehen jetzt weiter zum Abschnitt 3 Bisherige und aktuelle Leistungen
und Unterstützungen.
In diesem Abschnitt werden Leistungen und Unterstützungen, die die Person in den vergangenen 18 Monaten erhalten hat, aufgeführt.
Dabei sind die Leistungen und Unterstützungen zu benennen,
die Auswirkungen auf die Leistungsgestaltung und/oder auf den Leistungsumfang haben.
Man erhält dadurch eine Übersicht über vorhandene Ressourcen.
Diese bieten Anknüpfungspunkte für die spätere Planung und sind bei der Leistungsgestaltung sowie dem Leistungsumfang entsprechend zu berücksichtigen.
Unter dem Begriff Leistungen sind hier die sozialrechtlichen
Sach- und Dienstleistungen zu verstehen.
Unterstützungen sind freiwillig und erfolgen meist durch Privatpersonen.
Hinweis:
Geldleistungen oder Leistungen zur Existenzsicherung zum Beispiel
Renten,
Hilfe zum Lebensunterhalt,
Arbeitslosengeld 2 etcetera
werden in diesem Abschnitt nicht aufgeführt.
Um eine Vorstellung davon zu bekommen, um was es bei Leistungen und Unterstützungen gehen kann, geben wir hier einige Beispiele.
Leistungen der Eingliederungshilfe können zum Beispiel sein:
· besondere Wohnformen,
· Wohnen in der eigenen Häuslichkeit,
· Familienentlastender Dienst,
· Werkstätten.
Wird zum Beispiel ein Pflegedienst in Anspruch genommen,
ist dies eine Leistung der zuständigen Pflegekasse.
Ergo-und Physiotherapie oder stationäre/ambulante Behandlungen sind
zum Beispiel Leistungen der Krankenkasse.
Eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation ist zum Beispiel eine Leistung der Krankenversicherung,
der Rentenversicherung
oder der Berufsgenossenschaft.
Beispiele für Unterstützungen können sein.
Die regelmäßige Begleitung zu Ärzten durch Angehörige, regelmäßige, gemeinsame Spaziergänge oder Freizeitgestaltung mit Ehrenamtlichen, die regelmäßige Teilnahme an freiwilligen Gesprächsgruppen wie zum Beispiel eine Selbsthilfegruppe oder bei Vereinen,
Einkäufe, die regelmäßig von Nachbarn übernommen werden.
Der Umfang der Beschreibungen in diesem Abschnitt unterscheidet sich zwischen Neu- und Folgeplanung.
Bei einer Neuplanung ist eine umfängliche Darstellung der aktuellen Leistungen und Unterstützungen erforderlich. Dies trägt zum Gesamtbild der Situation der leistungsberechtigten Person bei.
In der Fortschreibung werden bereits im Bogen QuB die im letzten PiT geplanten und durchgeführten Unterstützungsleistungen reflektiert und das Ergebnis dokumentiert.
Aus diesem Grund sind in der Folgeplanung lediglich die Leistungen und Unterstützungen im Abschnitt 3 aufzuführen, die sich während des zurückliegenden Bewilligungszeitraums neu ergeben haben.
Jede Leistung oder Unterstützung ist einzeln aufzuführen.
Jeder Eintrag besteht aus 2 Feldern mit jeweils bis zu 200 Zeichen.
Im linken Eingabefeld wird die Leistung oder Unterstützung aufgeführt und beschrieben.
Die Häufigkeit, gegebenenfalls auch die Dauer der Unterstützung, wie zum Beispiel bei Psychiatrieaufenthalten, ist anzugeben.
Im rechten Eingabefeld wird die unterstützende Person oder der Dienst benannt.
Zusätzlich ist schon an dieser Stelle ein Hinweis auf den Ort der Unterstützungserbringung sinnvoll.
Häufigkeit und Ort der Unterstützung haben Auswirkung auf den Leistungsumfang,
wenn zum Beispiel Begleitung auf der Wegstrecke erforderlich ist.
Wir geben jetzt ein Beispiel.
Im linken Feld geben wir die Leistung und die Häufigkeit Krankengymnastik einmal in Woche ein.
Im rechten geben wir den Dienstleister und Ort Praxis Kneipp / Kassel ein.
Eine weitere Unterstützung kann über den Button grünes Plus-Zeichen hinzugefügt werden.
Hier ein weiteres Beispiel.
psychiatrische Behandlungen einmal 5 Wochen im März 2022 und einmal 4 Wochen im Juli 2022 in der Vitos Klinik / Haina.
Gelöscht werden kann eine Zeile über den Button rotes Kreuz-Zeichen.
Wie ist vorzugehen, wenn die Person in dem Zeitraum keine Leistungen oder Unterstützung erhalten hat?
Hier sind über den Button Rotes Kreuz-Zeichen beide voreingestellten Spalten zu löschen. Es sind dann nur noch die Spaltenüberschriften sichtbar.
Soweit die Information zum Abschnitt 3 Bisherige und aktuelle Leistungen
und Unterstützungen.
Weitere Informationen, unsere Kontaktdaten und ergänzendes Material finden Sie in der Beschreibung dieses Videos.
Wir freuen uns über Ihre Rückmeldungen und Fragen und sagen Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
[Outro läuft, nur Musik und Schrift]
Wenn Sie Fragen zu den Schulungsinhalten haben, senden Sie uns gern eine E-Mail:
pit@lwv-hessen.de