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Abschnitt 9: Geplante Teilhabeleistungen - Teil 3

Abschnitt 9: Geplante Teilhabeleistungen - Teil 3

[Intro läuft, nur Musik und Schrift]

Willkommen zur PiT-Onlineschulung – Zum Abschnitt 9 – Geplante Teilhabe-Leistungen Video Teil 3.

Alle relevanten Leistungsbereiche haben einen vergleichbaren Aufbau der Eingabestruktur.

Wir kommen nun zu den Besonderheiten der übrigen relevanten Leistungsbereiche. 

Auch im Abschnitt 9.2 Vorgehen und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wird durch Eingabe einer Kurzbezeichnung der Teilhabeleistung die weitere Eingabestruktur erzeugt, die entsprechend den vorangegangenen Ausführungen Im Video Teil 2 zu befüllen ist.

Wir geben hier beispielhaft „Arbeit in der Montagegruppe II“ an.

Der Beschreibung des Vorgehens mit weiterer Texteingabe folgt die Angabe zum Leistungsumfang. Entgegen dem, was in Abschnitt 9.1 einzugeben ist, wird hier nicht über ein Auswahlfeld Leistung eine Differenzierung in qualifizierte und kompensatorische Assistenzen vorgenommen.

Diese Differenzierung ist im Kontext Teilhaben am Arbeitsleben nicht vorgesehen.

Bezogen auf die Darstellung der Vorgehens im Kontext der Teilhabe am Arbeitsleben hier folgende Erläuterungen: Sie sehen hier Beispiele für Leistungen, die typischerweise im Zusammenhang mit Teilhabe am Arbeitsleben in Frage kommen. Diese könnten auch als Kurzbezeichnungen genutzt werden.

  • Gruppenleistungen in der WfbM, z. Bsp. arbeitsbegleitende Maßnahmen oder anlassbezogene Gruppen - Beachte: die Arbeitsgruppe als solche ist nicht darzustellen,
  • individuell benötigte Assistenz zur Umsetzung der Teilhabeziel am Arbeitsplatz, z. Bsp. Einübung von Arbeitsschritten,
  • individuelle, anlassbezogene Inanspruchnahme von Leistungen in der WfbM, z. Bsp. individuell benötigte Inanspruchnahme des Sozialdienstes,
  • Fahrten zum Arbeitsplatz. Die Fahrten sind immer als separate Kurzbezeichnungen anzugeben.

Die Auswahlliste zu den Leistungsformen ist um „Budget für Arbeit“ und „Budget für Ausbildung“ ergänzt.

Die Auswahllisten Art des Leistungserbringers, Grundlage und Leistungsinhalt sind entsprechend der Möglichkeiten im  Zusammenhang mit der Teilhabe am Arbeitsleben zusammengestellt.

Beispielhaft wählen wir bei Art des Leistungserbringers WfbM,  als Leistungsart Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen und geben als Grundlage die Eingliederungshilfe SGB IX an. Es öffnet sich das Auswahlfeld Leistungsinhalt. Wir markieren in der Liste Leistungen in WfbM: Arbeitsbereich, Vollzeit, da sich die leistungsberechtigte Person voraussichtlich 35 Stunden in der Woche in der WfbM aufhält.

Auch im Abschnitt 9.3 Vorgehen und Leistungen zur Teilhabe an Bildung wird durch Eingabe der Kurzbezeichnung der Teilhabeleistung die weitere Eingabestruktur erzeugt, die entsprechend den bisherigen Ausführungen zu bearbeiten ist.

Leistungen zur Teilhabe an Bildung stehen im Zusammenhang mit einem Hochschulstudium oder einer schulischen Berufsausbildung. Wir geben daher hier beispielhaft Unterstützung im Zusammenhang mit dem Architekturstudium an. Der Beschreibung des Vorgehens mit freier Texteingabe folgen die Angaben zur Leistung und zum Leistungsumfang. Es ist hier wie unter 9.1 zwischen qualifizierten und kompensatorischen Assistenzen sowie Sonstigem zu unterscheiden.

Die Auswahllisten zur Art des Leistungserbringers, Grundlage und Leistungsinhalt bilden auch hier die für diesen Bereich spezifischen Teilhabeleistungen ab.

Im relevanten Lebensbereich 9.4 Vorgehen und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation handelt es sich um einen speziellen Leistungsbereich, der nur selten zum Tragen kommt und auch nur mit eingeschränkten Möglichkeiten der Eingabe von Daten versehen ist. Die Leistungen erfolgen als Sachleistungen und aufgrund einer Verordnung. Dies ist daher explizit vorgegeben und nicht änderbar. Alle weiteren Eintragungen erfolgen entsprechend der Vorgaben für medizinische Rehabilitation.

Soweit die Informationen zu den geplanten Teilhabeleistungen. Bitte beachten sie die zu diesem Video bereitgestellten Informations- und Lehrmaterialen. Bei Fragen können Sie sich gerne an unsere E-Mail-Adresse PiT@lwv-hessen.de wenden. Wir freuen uns über Ihre Rückmeldungen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.