[Intro läuft, nur Musik und Schrift]
Willkommen bei den Abschnitten 10 und 11 Bisherige Erfahrungen, abweichende Sichtweisen.
Im linken Menü finden Sie den Vorgang 10 bis 11 Bisherige Erfahrungen, abweichende Sichtweisen.
Durch Anklicken öffnen sich im Inhaltsbereich die Abschnitte 10 und 11 zur Bearbeitung.
Wir schauen uns zunächst den Abschnitt 10 Bisherige Erfahrungen mit Unterstützungen an.
Im Eingabefeld werden positive und negative Erfahrungen erfasst, die die leistungsberechtigte Person mit Unterstützungsleistungen gemacht hat.
An positiven Erfahrungen kann man anknüpfen und sie bei der Leistungsauswahl berücksichtigen.
Aber auch negative Erfahrungen sollten erfasst werden, um bereits bei der Planung Unterstützungsleistungen zu vermeiden, die von der Person nicht gewünscht sind.
Dieser Abschnitt ist vor allem bei der Planung von Neufällen von Bedeutung.
Bei Folgeplanungen werden die Informationen bereits im Bogen QuB erfasst.
Wir geben jetzt ein Beispiel für eine positive Erfahrung.
Wir haben uns bei der Beschreibung des Beispiels für die Ich-Form entschieden.
Es kann aber auch angemessen sein, in der 3. Person zu formulieren.
Dies ist im Vorfeld mit der leistungsberechtigten Person abzuklären.
Für die Beschreibung der Erfahrungen stehen im Eingabefeld bis zu 2000 Zeichen zur Verfügung.
„Als ich im Wohnheim war, habe ich die WfbM besucht. Mit dem Arbeiten dort habe ich aufgehört, als ich wieder zu meiner Mutter gezogen bin. Die Arbeit hat mir schon gefallen, auch die Leute dort waren sehr nett zu mir. Weil es mir jetzt oft sehr langweilig ist, möchte ich wieder in dieser WfbM arbeiten.“
Und hier ein Beispiel für eine negative Erfahrung.
„Nach der Schule habe ich in einem Wohnheim in Kassel gewohnt. Dort hat es mir überhaupt nicht gefallen. Deshalb bin ich wieder zu meiner Mutter gezogen. Da möchte ich aber nicht für immer wohnen bleiben. Eine Wohngemeinschaft würde mir schon gefallen. In ein Wohnheim gehe ich aber nicht mehr.“
Wir gehen weiter zum Abschnitt 11: Abweichende Sichtweisen Dritter, anderer Beteiligter.
Dieser Abschnitt ist dafür vorgesehen, abweichende Sichtweisen anderer beteiligter Personen in Bezug auf die aktuelle Situation, die Ziele, den Bedarf und das Vorgehen
sowie die Auswahl von Leistungen zu dokumentieren.
Die abweichenden Sichtweisen müssen eine Relevanz für die Teilhabeplanung
und -durchführung haben.
Sie sind konkret zu beschreiben und die Person, die die abweichende Sichtweise vertritt,
ist zu benennen.
Hier ein wichtiger Hinweis:
Im PiT steht die Perspektive der leistungsberechtigten Person im Vordergrund.
Die Bedarfsermittlung soll prinzipiell im Konsens mit ihr erfolgen. Daraus ergibt sich, dass die Sichtweise der Person, die den PiT erstellt, an dieser Stelle ausdrücklich ausgenommen ist.
Für die Beschreibung stehen im Eingabefeld bis zu 2000 Zeichen zur Verfügung.
Wir wollen jetzt ein Beispiel geben für eine abweichende Sichtweise.
„Die Mutter von Herrn N. ist als rechtliche Betreuerin bestellt. Sie ist skeptisch gegenüber dem Plan Ihres Sohnes, in eine Wohngemeinschaft zu ziehen. Sie glaubt, dass Herr N. daran scheitern wird, weil er nach ihrer Ansicht kaum häusliche Fähigkeiten hat wie zum Beispiel Wäsche waschen, Ordnung halten oder Kochen. Zuhause erledigt die Mutter nach eigener Aussage den gesamten Haushalt und ihr Sohn beteiligt sich nur mit Widerwillen und ohne Engagement daran. Sie wird ihren Sohn auch nur sehr wenig unterstützen können, wenn er auszieht, da sie beruflich stark eingebunden ist. Die Mutter hat Zweifel, dass ihr Sohn ohne ihre Unterstützung die selbst gesteckten Ziele erreichen kann. Sie würde es lieber sehen, wenn Herr N. in ein Wohnheim ziehen würde.“
Soweit die Informationen zu den Abschnitten 10 und 11 Bisherige Erfahrungen, abweichende Sichtweisen.
Weitere Informationen, unsere Kontaktdaten und ergänzendes Material finden Sie in der Beschreibung dieses Videos.
Wir freuen uns über Ihre Rückmeldungen und Fragen und sagen Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
[Outro läuft, nur Musik und Schrift]