[Intro läuft, nur Musik und Schrift]
Willkommen im 2. Schulungsvideo zu den Abschnitten 4 und 5 Ziele.
Wenn Sie im linken Menü den Vorgang 4 bis 5 Ziele auswählen, öffnen sich rechts im Inhaltsbereich die Abschnitte 4 und 5.
Wir setzen nun die Ausführungen zu dem Abschnitt 5 Teilhabeziele fort.
Wir befinden uns jetzt in PerSEH in Abschnitt 5 Teilhabeziele.
Hier müssen zunächst die relevanten Teilhabezielbereiche ausgewählt werden,
die den 4 Leistungsgruppen der Eingliederungshilfe zugeordnet sind.
Zur Auswahl stehen:
Ziele zur Sozialen Teilhabe
Ziele zur Teilhabe am Arbeitsleben
Ziele zur Teilhabe an Bildung
Ziel zur medizinischen Rehabilitation
Die mit der leistungsberechtigten Person entwickelten Teilhabeziele sind den jeweiligen Bereichen zuzuordnen.
Wir zeigen jetzt ein Beispiel und klicken Ziele zur Sozialen Teilhabe an.
Es öffnet sich der Unterabschnitt 5.1 Soziale Teilhabe.
Zunächst erscheint ein Hinweis darauf, wieviel Ziele in diesem Bereich
maximal aufgeführt werden können.
Darunter befindet sich das Eingabefeld, in das das erste Ziel einzutragen ist.
Dafür stehen bis zu 200 Zeichen zur Verfügung.
Unter dem Eingabefeld befindet sich das Auswahlfeld zur Art des Zieles.
Hierbei wird unterschieden zwischen einem Veränderungsziel und einem Stabilisierungsziel. Eine Auswahl ist zu treffen.
Teilhabeziele sind entweder mit dem Wunsch nach Veränderung oder aber auch dem Wunsch nach Erhalt beziehungsweise Stabilisierung der individuellen Lebenssituation verbunden.
Veränderungs- und Stabilisierungsziele sind gleichrangig zu betrachten.
Die Auswahl hat zwar Einfluss auf die Leistungsgestaltung,
aber nicht unmittelbar auf den Leistungsumfang.
Das heißt, dass der zeitliche Umfang, der notwendig ist, um zum Beispiel neue
Fertigkeiten zu entwickeln oder auszuweiten, nicht generell umfangreicher sein muss als jemanden dabei zu unterstützen, vorhandene Fertigkeiten kontinuierlich und dauerhaft anzuwenden.
Unter dem Auswahlfeld Art des Ziels befindet sich das Eingabefeld für den Indikator des Zieles. Auch in diesem Feld stehen bis zu 200 Zeichen zur Verfügung.
Indikatoren dienen der Überprüfung der Zielerreichung.
An ihnen soll sowohl die leistungsberechtigte Person als auch ihr Umfeld erkennen,
ob das gesetzte Ziel nach Beendigung des Planungszeitraums erreicht wurde.
Daher ist besonders darauf zu achten, dass der Indikator konkret, mess- und überprüfbar formuliert wird.
Nur so ist es möglich, nach Beendigung des Planungszeitraums bei der Folgeplanung eine Auswertung im Bogen QuB vorzunehmen.
Zusätzlich kann durch den Indikator das Ziel auch inhaltlich präzisiert werden.
Dies ist hilfreich, wenn zum Beispiel eine Zielformulierung nach den SMART-Kriterien mit der leistungsberechtigten Person im Einzelfall nicht möglich ist.
Gerade bei Zielen im emotionalen und psychischen Bereich ist es oft schwierig, klare Zielformulierungen anhand der SMART-Kriterien mit der leistungsberechtigten Person zu entwickeln.
Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass mehrere Indikatoren festgelegt werden müssen, weil erst dadurch die individuelle Bedeutung des Ziels für die leistungsberechtigte Person deutlich wird.
Wir geben jetzt ein konkretes Beispiel für ein Stabilisierungsziel mit den Indikatoren.
„Ich habe regelmäßig Kontakt mit meinen beiden Freunden Lukas und Michael.“
„Ich telefoniere jede Woche mindestens einmal mit Lukas und Michael.“
Über den grünen Plus-Button rechts unten wird ein weiteres Ziel generiert.
Wie beim ersten Beispiel ist auch hier Ziel, Art des Zieles und Indikator zu beschreiben.
Dies gilt prinzipiell für alle Ziele in den einzelnen Teilhabezielbereichen.
Wir geben jetzt ein zweites Beispiel, diesmal ein Veränderungsziel.
„Ich kann mit meinen Ängsten umgehen.“
„Ich habe einen Therapeuten gefunden. Ich habe neue Methoden kennengelernt, mit meinen Ängsten umzugehen.“
Zum Abschluss noch 2 wichtige Hinweise:
Wenn im Rahmen der Überprüfung im Bogen QuB Ziele und/oder Indikatoren für den kommenden Planungszeitraum übernommen werden sollen, werden diese automatisch in den Abschnitt 5 des Folge-PiT übertragen und sind damit vorbelegt.
Sie sind an dieser Stelle hellgrau hinterlegt und nicht veränderbar.
Wird ein Ziel zur medizinischen Rehabilitation als relevant ausgewählt, öffnet sich in Abschnitt 5.4 nur ein Feld, nämlich das Eingabefeld zur Zielformulierung mit bis zu 500 Zeichen.
Das Ziel ist durch eine ärztliche Verordnung festgelegt und in das Eingabefeld zu übertragen.
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation betreffen den gesundheitlichen Zustand einer Person und fallen überwiegend in den Zuständigkeitsbereich anderer Rehabilitationsträger. In seltenen Fällen werden die Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe erbracht.
Soweit die Informationen zu den Abschnitten 4 und 5 .
Weitere Informationen, unsere Kontaktdaten und ergänzendes Material finden Sie in der Beschreibung dieses Videos.
Wir freuen uns über Ihre Rückmeldungen und Fragen und sagen Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
[Outro läuft, nur Musik und Schrift]