[Intro läuft, nur Musik und Schrift]
Willkommen bei den Abschnitten 7 und 8 Medizinische Klärung und Pflegebedürftigkeit.
Wenn Sie im linken Menü den Vorgangspunkt 7 bis 8 Medizinische Klärung und Pflegebedürftigkeit auswählen, öffnen sich rechts im Inhaltsbereich die Abschnitte 7 und 8.
Wir schauen uns zunächst den Abschnitt 7 Medizinisch-diagnostische Klärung an.
Wie bereits im Abschnitt 2 erwähnt, sind im PiT die vorhandenen Diagnosen nicht anzugeben.
Diese sind in der Regel bereits im Vorfeld der Bedarfsermittlung im Rahmen der Prüfung der Leistungsvoraussetzungen durch aktuelle Gutachten und andere fachliche Stellungnahmen ermittelt und dokumentiert worden.
Es können sich aber im Verlauf der Bedarfsermittlung Hinweise auf nachhaltige Veränderungen des Gesundheitszustandes ergeben, die eine weitere
medizinisch-diagnostische Klärung erforderlich machen.
Dies können zum Beispiel sein: ein Schlaganfall, kognitive Abbauprozesse, Unfallfolgen und ähnliche Umstände.
Sollte es Hinweise auf nachhaltige gesundheitliche Veränderungen geben, wird ein Haken im Markierungsfeld Weitere diagnostische Ermittlung erforderlich gesetzt.
Darunter öffnet sich das Auswahlfeld Empfohlenes Vorgehen und darunter
das Eingabefeld Erläuterungen zum empfohlenen Vorgehen.
In der Auswahlliste gibt es 4 Auswahlmöglichkeiten zum empfohlenen Vorgehen.
Letzteres ist auszuwählen, wenn die ersten 3 Auswahlmöglichkeiten nicht zutreffen.
In dem darunterliegenden Eingabefeld sind Angaben über Anlass und Notwendigkeit der medizinisch-diagnostischen Klärung vorzunehmen und weiterhin ist der Klärungsbedarf konkret zu benennen.
Für die Beschreibung stehen Ihnen bis zu 500 Zeichen zur Verfügung.
Wir gehen jetzt weiter zum Abschnitt 8 Pflegebedürftigkeit, Pflegegrad.
Bei der Bedarfsermittlung sind die vorhandenen Angaben zum aktuellen Stand in Bezug auf die Pflegebedürftigkeit und auf den festgestellten Pflegegrad zu überprüfen.
In der Auswahlliste Festgestellter Pflegegrad ist der aktuelle Stand zu markieren.
Dabei stehen folgende Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung:
nicht geprüft
Dies wird gewählt, wenn bisher keine Prüfung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst oder vergleichbare Dienste erfolgt ist.
nicht pflegebedürftig
Dies ist auszuwählen, wenn eine Prüfung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst oder vergleichbare Dienste erfolgt ist, aber keine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde.
wird ermittelt
Dies wird gewählt, wenn zum Zeitpunkt der Bedarfserhebung bereits ein Antrag auf Prüfung der Pflegebedürftigkeit gestellt ist, aber noch kein Ergebnis vorliegt.
Weiter folgen als Auswahlmöglichkeiten die Pflegegrade 1 bis 5.
Hier wird der aktuell festgestellte Pflegegrad ausgewählt.
Der Gesundheitszustand ist jedoch nichts Statisches. Gesundheitliche Veränderungen haben gegebenenfalls nachhaltige Auswirkungen auf den pflegerischen Bedarf einer Person.
Im Gespräch können sich Hinweise darauf ergeben, dass eine Pflegebedürftigkeit eingetreten ist oder der aktuelle Pflegegrad nicht mehr angemessen ist.
Ist dies der Fall, ist ein Haken im Markierungsfeld Feststellung, Überprüfung der Pflegebedürftigkeit und des Pflegegrades ist erforderlich zu setzen.
Danach öffnet sich das Eingabefeld Empfohlenes Vorgehen.
Hier sind Angaben über Anlass und Notwendigkeit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit beziehungsweise Überprüfung des Pflegegrades vorzunehmen.
Dabei ist der Klärungsbedarf konkret zu benennen.
Für die Beschreibung stehen Ihnen bis zu 500 Zeichen zur Verfügung.
Soweit die Informationen zu den Abschnitten 7 und 8 Medizinische Klärung und Pflegebedürftigkeit.
Weitere Informationen, unsere Kontaktdaten und ergänzendes Material finden Sie in der Beschreibung dieses Videos.
Wir freuen uns über Ihre Rückmeldungen und Fragen und sagen Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
[Outro läuft, nur Musik und Schrift]