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Wenn Sie Fragen zu den Schulungsinhalten haben, senden Sie uns gern eine E-Mail:
pit@lwv-hessen.de
Der Bogen "Qualität und Berichterstattung" (kurz: QuB) wird vor jeder Folgeplanung gemeinsam mit der leistungsberechtigten Person bearbeitet.
Er dient der im SGB IX vorgesehenen Bewertung des Verlaufs bzw. der erreichten Ergebnisse im vorangegangenen Planungszeitraum. Die subjektive Einschätzung durch die leistungsberechtigte Person und deren Zufriedenheit stehen hierbei im Vordergrund der Bewertung aller leistungsrelevanten Aspekte.
Der Bogen QuB dokumentiert den Ausgangspunkt für eine daran anknüpfende Folgeplanung oder dient zur Reflexion der Wirkung einer Unterstützung beim Ausscheiden einer leistungsberechtigten Person aus dem Leistungsbezug. Damit werden die Vorgaben des SGB IX zu Personenzentrierung, Transparenz und Beteiligung der leistungsberechtigten Person als Grundlage der Teilhabeplanung umgesetzt.
Zu beachten ist:
Bei einer Folgeplanung ist immer zuerst der Bogen QuB auszufüllen, da bestehende Ziele aus dem vorangegangenen Planungszeitraum automatisch in den Folge-PiT übertragen werden und innerhalb des PiT nicht veränderbar sind.
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