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KALKULATIONSUNTERLAGEN RAHMENVERTRAG 2

Zum 01.07.2023 ist der Rahmenvertrag 2 für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Kraft getreten. Es erfolgte eine umfassende Umstellung der Leistungs- und Finanzierungsstrukturen. Hierfür wurden sämtliche bestehenden Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen neu abgeschlossen.

Dies ist gemäß § 123 Abs. 1 SGB IX Voraussetzung dafür, dass ein Leistungserbringer Leistungen der Eingliederungshilfe erbringen und mit dem LWV Hessen abrechnen kann.

Wenn Sie Leistungserbringer sind und eine bestehende Vergütungsvereinbarung anpassen wollen oder wenn Sie ein neuer Leistungserbringer sind, der mit dem LWV Hessen eine Leistungs- und Vergütungsvereinbarung abschließen will, müssen Sie unter anderem für die Vergütungsverhandlung bestimmte Kalkulationsunteralgen vorlegen.

Die entsprechenden Kalkulationsdateien stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung:

Anspechpartner

Ihr Kontakt zu uns

Oliver Eisenmann
Landeswohlfahrtsverband Hessen
Fachbereich Planung und Vergütung
Telefon 0561 1004 - 2036
Fax 0561 1004 - 1036
E-Mail oliver.eisenmann@lwv-hessen.de