Ziel der neuen Leistungs- und Finanzierungssystematik (LFS) ist es, leistungsberechtigte Personen volle und wirksame Teilhabe zu ermöglichen und sie in alle Schritte der Leistungserbringung mit einzubeziehen bzw. sie dazu zu befähigen diese Schritte selbstbestimmt zu bewältigen. Es soll kein „über die Person sprechen“ sein im Sinne des Fürsorgegedankens, sondern die Leistungserbringung erfolgt personenzentriert. Hierzu stehen in der neuen LFS die direkten personenbezogenen Leistungen im Fokus und werden über den PiT erfasst. In Bezug auf die Koordination von Leistungen ergeben sich auf die in der Behinderung begründeten Bedarfe für die personenbezogenen Leistungen folgende Erfordernisse:
Direkt personenbezogene Leistungen:
Wird die Person dazu befähigt und dabei unterstützt, die Koordination von Leistungen selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrzunehmen bzw. dies zu erlernen, handelt es sich um eine qualifizierte Assistenz. Ist die Leistung mit der Person auszuführen oder bedarf die Person einer Begleitung, ist dies in der Regel eine kompensatorische Assistenz.
Als direkte Kompensation ist die Koordination der Leistung dann auch zu verstehen, wenn die leistungsberechtigte Person aufgrund der Art und Schwere der Behinderung nicht in der Lage ist, aktiv in die Koordination der Leistungen miteinbezogen zu werden (z. B. bei Personen mit einer schweren geistigen Behinderung). Dies betrifft exemplarisch die Aspekte:
Die direkt personenbezogenen Leistungen werden im PiT dargestellt und das Vorgehen mit Zeiten hinterlegt.
Indirekt personenbezogene Leistungen:
Trifft der Leistungserbringer dahingegen Rücksprachen mit Dritten ohne Einbeziehen der leistungsberechtigten Person ist dies keine direkt personenbezogene Leistung und zählt zur Vor- und Nachbereitung von Leistungen (Matrix: B indirekte personenbezogene Leistungen).
Fachliche Absprachen zwischen Leistungserbringern bzw. dem sozialen Umfeld über die Person sind indirekte personenbezogene Leistungen. Darunter fallen beispielsweise:
Die indirekt personenbezogenen Leistungen werden nicht im PiT erfasst und sind Bestandteil der Pauschalen für Vor- und Nachbereitung.