Mit Inkrafttreten der neuen Rahmenverträge (RV) 2 und 3 zum 01.07.2023 folgt eine umfassende Umstellung der Leistungs- und Finanzierungsstrukturen für Leistungen der Sozialen Teilhabe, Teilhabe an Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben. Sämtliche bestehenden Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen sind neu abzuschließen und die Fälle aller leistungsberechtigten Personen umzustellen.
Ursprünglich war diese Umstellung zum 1. Januar 2023 geplant, wurde jedoch aufgrund eines Beschlusses der Eingliederungshilfekommission um ein halbes Jahr nach hinten verschoben.
Um die Inhalte und die neuen Regelungen der Rahmenverträge 2 und 3 transparent zu machen, wurden Schulungen geplant und gemeinsam mit Spitzenverbandsvertretungen der Leistungserbringer und LWV-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern durchgeführt und aufgezeichnet. Dies fand noch unter der Prämisse der Umstellung zum 01.01.2023 statt. Daher kann es sein, dass in den aufgezeichneten Sequenzen das inzwischen nicht mehr gültige Umstellungsdatum 1. Januar 2023 genannt wird. Wir bitten, dies zu beachten. Abgesehen von der Datumsänderung sind sämtliche Inhalte nach wie vor in der Weise gültig, wie in den Schulungsvideos erklärt.
Die folgenden Schulungen zum Rahmenvertrag 3 stehen für Sie in einzelne Sequenzen aufbereitet zur Verfügung:
Zu den nachfolgenden Themen wurden für den Rahmenvertrag 2 und 3 gemeinsame Schulungen durchgeführt:
Schulungsvideos zu der neuen Musterleistungsvereinbarung Assistenz (RV 3) finden Sie hier.
Informationen zu der neuen Musterleistungsvereinbarung WfbM (RV 2) finden Sie hier.