15.05.2018
Kassel (lwv): "Wir freuen uns", so die erste Reaktion von Landesdirektorin Susanne Selbert auf den Gesetzentwurf zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Hessen. In einer Pressemitteilung hatte Sozialminister Stefan Grüttner heute Mittag über den jetzt vorgelegten Entwurf informiert: Danach wird der LWV ab 2020 für erwachsene behinderte Männer und Frauen zuständig sein, die Kreise und kreisfreien Städte für Kinder und Jugendliche.
Selbert bezeichnet dies als "richtige und wegweisende Entscheidung. Damit wird es auch künftig einheitliche Standards für Unterstützungsangebote in ganz Hessen geben und keine Angebotsstruktur nach Kassenlage." Mit dem Bundesteilhabegesetz kommen in ganz Deutschland neue Aufgaben auf die Kostenträger der Eingliederungshilfe zu. "Diesen Aufgaben können wir uns jetzt mit voller Energie widmen", so Selbert.
Die sachliche Zuständigkeit der Träger der Eingliederungshilfe wird laut Entwurf nach dem sogenannten "Lebensabschnittsmodell" bestimmt. Dafür hatten sich der LWV, der Hessische Städte- und Gemeindebund sowie der Landkreistag ausgesprochen. Danach werden die kommunalen Träger einheitlich für alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderung zuständig sein. Nach Beendigung dieser Lebensphase geht die Zuständigkeit an den überörtlichen Träger der Eingliederungshilfe, den Landeswohlfahrtsverband Hessen, über.