Beflaggung zum 11. März
Der 11. März ist der Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt.
Es ist eine Trauerbeflaggung vorgesehen.
Dieser Tag wurde als Europäischer Gedenktag für die Opfer des Terrorismus 2005 von der Europäischen Union ins Leben gerufen, um der Betroffenen terroristischer Gräueltaten weltweit zu gedenken. Er erinnert an den 11. März 2004, als sich in Madrid die schwersten Terroranschläge in der Geschichte Spaniens ereigneten. Am frühen Morgen explodierten nacheinander zehn Sprengsätze in vier Zügen, die in Richtung des Madrider Stadtzentrums unterwegs waren. Drei weitere Sprengsätze detonierten nicht und konnten von den Sicherheitskräften unschädlich gemacht werden. Bei den Anschlägen, die von islamistischen Terroristen verübt wurden, starben 191 Menschen und mehr als 1.800 wurden verletzt.
Die Bundesregierung hat im Februar 2022 die Einführung des Gedenktages beschlossen.
Es gibt 13 offizielle Beflaggungs-Anlässe, zu denen anstelle der üblichen drei blauen LWV-Banner die europäische, die deutsche und die hessische Flagge an den drei Masten am Ständeplatz 6 hochgezogen werden. An welchen besonderen Tagen welche Fahnen wehen, regelt der „Erlass über die Beflaggung öffentlicher Gebäude“ des Landes Hessen.
Datum | Anlass der Beflaggung |
---|---|
27. Januar | Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus |
11. März | Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt |
1. Mai | Tag der Arbeit |
9. Mai | Europatag |
23. Mai | Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes |
17. Juni | Jahrestag des 17. Juni 1953 |
20. Juni | Bundesgedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung |
20. Juli | Jahrestag des 20. Juli 1944 |
3. Sonntag im September | Hessischer Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation und Tag der Heimat in Hessen |
3. Oktober | Tag der deutschen Einheit |
2. Sonntag vor dem 1. Advent | Volkstrauertag |
1. Dezember | Jahrestag des In-Kraft-Tretens der Verfassung des Landes Hessen |
Tage allgemeiner Wahlen | (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen) |
Über die hessische Beflaggungsordnung hinaus können die Innenministerien von Bund und Land eine Beflaggung zu besonderen Anlässen anordnen, zum Beispiel bei Staatstrauer. In solchen Fällen wehen sie auch auf „Halbmast“ oder tragen – wie beim LWV – einen Trauerflor, also ein schwarzes Band.
Speziell für den LWV gilt, dass an der Beflaggung schon von außen wahrnehmbar ist, an welchen Tagen im Jahr die Verbandsversammlung – das sogenannte hessische Sozialparlament – im Ständehaus zusammenkommt. Dann nämlich wird neben zwei LWV-Bannern noch die hessische Flagge aufgezogen.