Beflaggung zum 27. Januar
Der 27. Januar ist der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus.
Es ist eine Trauerbeflaggung vorgesehen.
Dieser Tag wurde als Gedenktag 1996 vom damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog ins Leben gerufen. Der Tag erinnert an den 27. Januar 1945, an dem die Rote Armee die Überlebenden des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau befreite.
Auschwitz-Birkenau war das größte Vernichtungslager des nationalsozialistischen Regimes. Mehr als 1,1 Millionen Menschen wurden hier in den Jahren 1940 bis 1945 von den Nationalsozialisten ermordet.
Zum Gedenken an den Holocaust und die Opfer erklärten im Jahr 2005 auch die Vereinten Nationen den 27. Januar zum internationalen Gedenktag.
An diesem Tag gibt es für die Opfer des Nationalsozialismus auch landesweite Gedenkveranstaltungen. In Hessen wird das Gedenken gemeinsam von Hessischem Landtag, Hessischer Landesregierung, dem Landeswohlfahrtsverband Hessen, dem Hessischen Städtetag, dem Hessischen Städte- und Gemeindebund sowie dem Hessischen Landkreistag ausgerichtet. In diesem Jahr findet die zentrale hessische Gedenkveranstaltung bei den Arolsen Archives im nordhessischen Bad Arolsen statt. Die Gedenkrede hält Staatsekretär Uwe Becker als Beauftragter der Hessischen Landesregierung für Jüdisches Leben und den Kampf gegen den Antisemitismus.
Die „Arolsen Archives – International Center on Nazi Persecution“ sind bekannt für ihr weltweit größtes Archiv zu den Opfern und Überlebenden des Nationalsozialismus. Bis 2019 waren die Arolsen Archives unter dem Namen Internationaler Suchdienst (engl. International Tracing Service, ITS) bekannt.
Es gibt 13 offizielle Beflaggungs-Anlässe, zu denen anstelle der üblichen drei blauen LWV-Banner die europäische, die deutsche und die hessische Flagge an den drei Masten am Ständeplatz 6 hochgezogen werden. An welchen besonderen Tagen welche Fahnen wehen, regelt der „Erlass über die Beflaggung öffentlicher Gebäude“ des Landes Hessen.
27. Januar | Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus |
11. März | Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt |
1. Mai | Tag der Arbeit |
9. Mai | Europatag |
23. Mai | Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes |
17. Juni | Jahrestag des 17. Juni 1953 |
20. Juni | Bundesgedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung |
20. Juli | Jahrestag des 20. Juli 1944 |
3. Sonntag im September | Hessischer Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation und Tag der Heimat in Hessen |
3. Oktober | Tag der deutschen Einheit |
2. Sonntag vor 1. Advent | Volkstrauertag |
1. Dezember | Jahrestag des In-Kraft-Tretens der Verfassung des Landes Hessen |
Tage allgemeiner Wahlen | (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen) |
Über die hessische Beflaggungsordnung hinaus können die Innenministerien von Bund und Land eine Beflaggung zu besonderen Anlässen anordnen, zum Beispiel bei Staatstrauer. In solchen Fällen wehen sie auch auf „Halbmast“ oder tragen – wie beim LWV – einen so genannten Trauerflor, also ein schwarzes Band.
Speziell für den LWV gilt, dass an der Beflaggung schon von außen wahrnehmbar ist, an welchen Tagen im Jahr die Verbandsversammlung – das sogenannte hessische Sozialparlament – im Ständehaus zusammenkommt. Dann nämlich wird neben zwei LWV-Bannern noch die hessische Flagge aufgezogen.