Von Blindengeld bis
Persönliches Budget
Hier finden Sie alle Formulare für Ihren Antrag auf Leistungen des LWV Hessen, aufgegliedert in Themengebiete.
In Tagesstätten finden seelisch behinderte Menschen ein Angebot, das sie individuell fördern und zu einer selbstständigen Lebensgestaltung befähigen soll. Die betreuten Personen werden darin unterstützt, Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und Selbsthilfe zu entwickeln.
Tagesstätten tragen dazu bei, die Lebensqualität von seelisch behinderten Menschen zu verbessern, indem sie
Für behinderte Menschen gibt es Anlaufstellen in ganz Hessen. Hier finden Sie zu den regionalen Ansprechpartnern, Angeboten und Adressen für
ODER
Sie gehören zu den leistungsberechtigten Personengruppen des sozialen Entschädigungsrechts (Kriegsbeschädigte und -hinterbliebene, Geschädigte in Ausübung des Dienstes beim Bundesgrenzschutz oder im Zivildienst, Impfgeschädigte, Opfer von Gewalttaten, politisch Inhaftierte oder Strafverfolgte in der ehemaligen DDR) und eine Behinderung liegt vor.
Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe beim LWV stellen, muss der LWV prüfen, ob eine "wesentliche Behinderung" vorhanden ist.
Dies ist der Fall, wenn zwei Voraussetzungen vorliegen:
Erstens müssen Sie eine chronische Erkrankung haben, zum Beispiel
Zweitens muss Ihre Erkrankung Ihren Alltag so einschränken, dass eine selbstständige Lebensführung erschwert ist.
Betroffen sein können die Bereiche
Leistungen der Eingliederungshilfe können auch Menschen in Anspruch nehmen, bei denen eine Behinderung droht. Dies wird in der Regel durch Ärztinnen und Ärzte im Rahmen einer Begutachtung festgestellt.
Bei Fragen wenden Sie sich an den LWV Hessen. Hierfür stehen Ihnen Ansprechpartnerinnen und -partner in den Regionen zur Verfügung. Klicken Sie bitte auf diesen Link und in der erscheinenden interaktiven Hessenkarte auf Ihren Landkreis bzw. auf Ihre kreisfreie Stadt.
Für Unterstützung im Rahmen des Bundesversorgungsgesetzes (Kriegsopferfürsorge, Gewaltopferhilfe, Hilfe bei Impfschädigung, bei Schädigung in Ausübung des Dienstes beim Bundesgrenzschutz oder im Zivildienst, bei Schädigung infolge politisch motivierter Inhaftierung oder Strafverfolgung in der ehemaligen DDR) wenden Sie sich bitte an die hessenweit zuständigen Ansprechpersonen beim LWV für Leistungen des sozialen Entschädigungsrechts
Regionalmanager
Werner Puchinger
Haupt- und Regionalverwaltung Kassel
Kölnische Straße 30
34117 Kassel
Telefon 0561 1004 - 2212
Fax 0561 1004 - 2836
E-Mail hauptfuersorgestelle-info@lwv-hessen.de
Stellv. Regionalmanagerin
Ariane Kroll
Haupt- und Regionalverwaltung Kassel
Kölnische Straße 30
34117 Kassel
Telefon 0561 1004 - 2242
Fax 0561 1004 - 2836
E-Mail hauptfuersorgestelle-info@lwv-hessen.de
Bei Menschen unter 21 Jahren wenden Sie sich bitte an das zuständige Jugendamt.
Wenn Sie bereits an einem tagesstrukturierenden Angebot teilnehmen, sind auch die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihre Ansprechpartner.
Über unser Online-Formular können Sie einen
stellen. Dieser Antrag wird direkt online ausgefüllt und an den LWV Hessen übermittelt. Es ist nicht notwendig, den Antrag nachträglich auszudrucken und in Papierform an uns zu übersenden.
Alternativ stehen Ihnen das Antragsformular und die dazugehörigen Anlagen als PDF-Dateien zur Verfügung. Sie können diese hier herunterladen, ausfüllen, auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Bitte schicken Sie die fertiggestellten Unterlagen unterschrieben an uns. Vollständige Unterlagen helfen uns, Ihren Antrag zügig zu bearbeiten.
Bitte beachten Sie dazu auch die Anleitung zum Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX
Bitte reichen Sie außerdem ein:
Für Unterstützung im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts:
Sie finden die Antragsformulare für Leistungen des LWV auch im Formular-Finder auf dieser Seite unten rechts.
Es gibt in der Regel feste Gruppenangebote, an denen Sie sich beteiligen können. Innerhalb der Gruppen werden Vorschläge für sinnvolle Beschäftigung aufgegriffen. In den individuellen Hilfeplan, der mit Ihnen erarbeitet wird, können Sie eigene Vorstellungen und Ideen einbringen.
Wenn bei der Betreuung nicht im Vordergrund steht, die Hinführung zur Werkstatt zu fördern, ist aus dem Einkommen ein Beitrag zur Betreuung zu leisten (mehr über den Einsatz von Einkommen erfahren Sie hier).
In diesem Fall ist - sofern die Vermögensfreigrenze überschritten wird - auch Vermögen nach
§ 139 SGB IX einzusetzen (mehr über den Einsatz von Vermögen erfahren Sie hier).
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