Das am 16.12.2016 vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) ändert die Eingliederungshilfe von Grund auf. Im Mittelpunkt steht die individuelle Unterstützung des Behinderten, ausgerichtet am persönlichen Bedarf.
Ziel ist, jedem behinderten Menschen genau die Art von Unterstützung zu geben, die er braucht, um so selbstbestimmt wie möglich leben und arbeiten zu können. Das BTHG will die Teilhabe an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens stärken. Dazu zählen erweiterte Arbeitsmöglichkeiten, individuelle Formen des Wohnens und der Pflege sowie Unterstützungsleistungen für mehr Selbstbestimmung in Alltag und Freizeit. Dies entspricht den Vorgaben der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.