Von Blindengeld bis
Persönliches Budget
Hier finden Sie alle Formulare für Ihren Antrag auf Leistungen des LWV Hessen, aufgegliedert in Themengebiete.
Menschen mit Behinderungen, die nicht selbstständig wohnen können, aber außerhalb einer besonderen Wohnform leben möchten, können sich für eine Gastfamilie entscheiden. Im Begleiteten Wohnen in Familien (BWF) wird die behinderte Person in den Tagesablauf der Gastfamilie integriert. Dies ermöglicht eine eigenständige Lebensführung, verbunden mit der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Je nach persönlichen Fähigkeiten und Ressourcen kann das neue Familienmitglied im üblichen familiären Rahmen an hauswirtschaftlichen Arbeiten und alltäglichen Aufgaben beteiligt werden. Ziel ist, dass der behinderte Mensch seine Kompetenzen erweitert und eine selbstständigere Lebensführung entwickelt.
Der behinderte Mensch wie auch die Gastfamilie werden durch Fachkräfte des Trägers des Begleiteten Wohnens unterstützt. Diese beraten und begleiten im Rahmen von Hausbesuchen.
Familien, Paare und auch Einzelpersonen können Gastfamilie werden. Sie sollten dazu bereit sein, den/die Menschen mit Behinderungen in ihren Familienalltag einzubeziehen und zu unterstützen. Gastfamilien erhalten eine finanzielle Unterstützung.
Um Gastfamilie werden zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Unter anderem sollen die Familien
Für die Teilnahme am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben und/oder zur Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten kann zusätzlich eine Assistenz als Leistung zur sozialen Teilhabe beim LWV Hessen beantragt werden.
Die Voraussetzungen sind erfüllt, wenn Sie durch eine wesentliche Behinderung wesentlich in der sozialen Teilhabe eingeschränkt sind.
Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe beim LWV stellen, muss der LWV prüfen, ob eine "wesentliche Behinderung" vorhanden ist.
Dies ist der Fall, wenn zwei Voraussetzungen vorliegen:
Erstens müssen Sie eine chronische Erkrankung haben, zum Beispiel
Zweitens muss Ihre Erkrankung Ihren Alltag so einschränken, dass eine selbstständige Lebensführung erschwert ist.
Betroffen sein können die Bereiche
Leistungen der Eingliederungshilfe können auch Menschen in Anspruch nehmen, bei denen eine Behinderung droht. Dies wird in der Regel durch Ärztinnen und Ärzte im Rahmen einer Begutachtung festgestellt.
Sabrina Pflüger
Teilhabe Nord-Ost
Hauptverwaltung Kassel
Ständeplatz 6 - 10
34117 Kassel
Telefon 0561 1004 - 2165
E-Mail sabrina.pflueger@lwv-hessen.de
Rainer Scheichenost
Teilhabe Mitte
Hauptverwaltung Kassel
Ständeplatz 6 - 10
34117 Kassel
Telefon 0561 1004 - 2311
E-Mail rainer.scheichenost@lwv-hessen.de
Rafael Kreuzer
Teilhabe Südwest
Regionalverwaltung Wiesbaden
Frankfurter Straße 44
65189 Wiesbaden
Telefon 0611 156 - 326
E-Mail rafael.kreuzer@lwv-hessen.de
Sybille Schwahn
Teilhabe Südost
Regionalverwaltung Darmstadt
Steubenplatz 16
64293 Darmstadt
Telefon 06151 801 - 314
E-Mail sybille.schwahn@lwv-hessen.de
Nicola Behnken
Überregionale Leistungen
Hauptverwaltung Kassel
Ständeplatz 6 - 10
34117 Kassel
Telefon 0561 1004 - 2722
E-Mail nicola.behnken@lwv-hessen.de
Ariane Kroll
Hauptfürsorgestelle
Hauptverwaltung Kassel
Ständeplatz 6 - 10
34117 Kassel
Telefon 0561 1004 - 2242
E-Mail ariane.kroll@lwv-hessen.de
Über unser Online-Formular können Sie einen
stellen. Dieser Antrag wird direkt online ausgefüllt und an den LWV Hessen übermittelt. Es ist nicht notwendig, den Antrag nachträglich auszudrucken und in Papierform an uns zu übersenden.
Alternativ stehen Ihnen das Antragsformular und die dazugehörigen Anlagen als PDF-Dateien zur Verfügung. Sie können diese hier herunterladen, ausfüllen, auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Bitte schicken Sie die fertiggestellten Unterlagen unterschrieben an uns. Vollständige Unterlagen helfen uns, Ihren Antrag zügig zu bearbeiten.
Bitte beachten Sie dazu auch die Anleitung zum Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX
Bitte reichen Sie außerdem ein:
Falls die eingereichten Unterlagen für die Bearbeitung Ihres Antrags nicht ausreichen sollten, beauftragt der LWV Hessen eine fach- oder amtsärztliche Begutachtung. Diese ist für Sie kostenfrei.
Wenn Ihnen keine Unterlagen vorliegen, können Sie zur Beschleunigung des Verfahrens direkt die Einverständniserklärung zur ärztlichen Begutachtung herunterladen, ausfüllen, lokal auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Bitte vergessen Sie nicht, die Unterlagen zu unterschreiben, ehe Sie sie dem LWV Hessen zusenden.
Unter der oben aufgeführten Frage „An wen kann ich mich wenden?“ finden Sie die für Sie zuständige Ansprechperson beim LWV Hessen.
Sie finden die Formulare für den Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe auch im Formular-Finder auf dieser Seite unten rechts.
Der Fachdienst zur Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung des LWV Hessen oder auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Leistungserbringers erstellen gemeinsam mit dem behinderten Menschen einen individuellen Teilhabeplan. Die Bedarfe, Wünsche und Ziele des behinderten Menschen und die dafür benötigten Leistungen werden ermittelt und im Teilhabeplan festgehalten.
Der behinderte Mensch lebt in einer vom LWV Hessen anerkannten Gastfamilie und wird, wie auch die Familie, durch pädagogische Fachkräfte des Trägers des Begleiteten Wohnens betreut.
Leistungsberechtigte müssen sich ggfs. finanziell an den Kosten beteiligen, wenn bestimmte Freigrenzen überschritten sind. Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier
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