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Wenn Sie Fragen zu den Schulungsinhalten haben, senden Sie uns gern eine E-Mail:
pit@lwv-hessen.de
Im Abschnitt 4 des PiT Hessen werden die Wünsche und Lebensziele der leistungsberechtigten Person erfasst.
Hierbei soll der Wille der leistungsberechtigten Person abgebildet werden: was sie antreibt und welche Lebensträume sie hat.
Im Abschnitt 5 des PiT Hessen geht es um die Entwicklung und Beschreibung individueller Teilhabeziele für den Bewilligungszeitraum und passender Indikatoren zur Wirkungsmessung.
Im Lernvideo wird erklärt, was bei der Zielentwicklung und -formulierung zu beachten ist und wie Indikatoren entwickelt und formuliert werden.
Hinweis
Bei einer Folgeplanung ist immer zuerst der Bogen QuB auszufüllen, da bestehende Ziele aus dem vorangegangen Planungszeitraum automatisch in den Folge-PiT übertragen werden und innerhalb des PiT nicht veränderbar sind.
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