Aufgrund des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wurde der hessische Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX für die Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2021 abgeschlossen. Dieser wurde bis zum 31.12.2022 verlängert und wird nun durch die folgenden drei neuen Rahmenverträge abgelöst:
Die Rahmenverträge sind zum 01.07.2023 in Kraft getreten.
Nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum SGB IX ist der LWV vorrangig bzw. ausschließlich für die Leistungen aus den Rahmenverträgen 2 und 3 zuständig.
Um die Inhalte des Rahmenvertrages 2 transparent zu machen, gelangen Sie hier zu weiteren Informationen, Schulungen und häufig gestellten Fragen (FAQ).
Um die Inhalte des Rahmenvertrages 3 transparent zu machen, gelangen Sie hier zu weiteren Informationen, Schulungen und häufig gestellten Fragen (FAQ).
Für die Leistungen aus dem Rahmenvertrag 1 ist vorrangig der örtliche Träger der Eingliederungshilfe zuständig. Weitere Informationen zum Rahmenvertrag 1 finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Städtetags.