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RAHMENVERTRAG 2

RAHMENVERTRAG 2

Der Rahmenvertrag (RV) 2 umfasst die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Den Kern bilden die Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) gem. § 58 SGB IX bzw. bei einem anderen Leistungsanbieter gem. § 60 SGB IX.

Leistungen, die in Tagesstätten und Tagesförderstätten erbracht werden, sind als Leistungen der Sozialen Teilhabe im Rahmenvertrag 3 geregelt.

Der Rahmenvertrag 2 ist zum 01.07.2023 in Kraft getreten und hat die Regelungen im bisherigen (Übergangs-) Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX in Hessen abgelöst.

Den unterschriebenen Rahmenvertrag 2 nebst Anlagen finden Sie im Kasten "Weitere Informationen" weiter unten auf dieser Seite.

Um die Inhalte des Rahmenvertrages 2 transparent zu machen, gelangen Sie hier zu den Schulungsvideos.

Ansprechpartner

IHR KONTAKT ZU UNS

Annette Hallenberger
Landeswohlfahrtsverband Hessen
Fachbereich Grundsatz und Steuerung
Telefon 0561 1004 - 2816
Fax 0561 1004 - 1816
E-Mail annette.hallenberger@lwv-hessen.de