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Wirkung in der Eingliederungshilfe

Befragungen ab November 2023

Befragungen ab November 2023

Wirkung in der Eingliederungshilfe

Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) erhält die Frage nach der Wirkung der Einglie­de­rungshilfe eine große Bedeutung. Mit dem Vorhaben "Ich bin gefragt! So erlebe ich Teilhabe" hat sich der LWV auf den Weg gemacht, sich diesem Thema über eine Befragung anzunähern.Personengruppe multikulturell und vielfältig

Vor diesem Hintergrund möchte der LWV Personen im Leistungs­bezug im Rahmen persönlicher Gespräche dazu befragen, wie sie die Teilhabe in Hessen erleben und was sie in ihrer selbstbestimmten Lebens­führung unterstützt.

Bei den Befragungen steht die persönliche Perspektive der Menschen mit Behinde­rungen im Vordergrund. Ziel ist es, über Fragen zur Lebensqualität und Lebenszu­friedenheit Erkenntnisse zu Wirkung zu erhalten und diese für die Weiterent­wick­lung der Eingliederungshilfe einzusetzen.
Die Befragungen starten im November 2023 und finden gestaffelt nach Regionen statt. 

Dabei geht es beispielsweise um Fragen wie: Wie gestalten Sie Ihren Alltag? Was unterstützt Sie dabei, diesen so zu gestalten, wie Sie das möchten? Was ist hinderlich?

Fragen & Antworten zum Vorhaben

  • Wer wird befragt?

    Wer wird befragt?

    Befragt werden Menschen, die Leistungen durch den LWV Hessen finanziert bekommen.
    Per Zufallsprinzip werden diese Personen ausgewählt und über einen Brief kontaktiert.
    Die Teilnahme ist freiwillig.
    Rechtliche Betreuungen werden zusätzlich zu den kontaktierten Personen im Leistungsbezug informiert. Sie erhalten neben einem Informationsschreiben weitere Unterlagen (wie z. B. die Einverständniserklärung) mit der Bitte, diese gemeinsam mit der Person durchzugehen und bei Bedarf beim Ausfüllen zu unterstützen.

  • Wer führt die Befragung durch?

    Wer führt die Befragung durch?

    Die Befragungen finden im Auftrag des LWV Hessen durch geschulte Interviewerinnen und Interviewer der Forschungs- und Beratungsfirma xit GmbH aus Nürnberg statt. Die xit GmbH arbeitet seit über 35 Jahren mit sozialwirtschaftlichen Organisationen, Behörden, Kirchen, und Verbänden zusammen.

  • Wie läuft die Befragung ab?

    Wie läuft die Befragung ab?

    Die Befragung findet in einem persönlichen Gespräch statt.Zwei Personen in einer Interview-Situation Grundlage bildet ein selbst entwickelter, standardisierter Fragebogen mit offenen und geschlossenen Fragen.
    Der Ort der Befragung kann von den befragten Personen selbst bestimmt werden. Auch können, wenn gewünscht, Begleitpersonen wie Angehörige, rechtliche Betreuungen oder sonstige Vertrauenspersonen dabei sein.
    Die Befragung kann auch in Leichter Sprache, Gebärdensprache oder mit Unterstützter Kommunikation (Bild- und Symbolkarten) stattfinden.
    Eine Befragung dauert ca. 45 Minuten.

  • In welchen Regionen findet die Befragung statt?

    In welchen Regionen findet die Befragung statt?

    Die Befragung findet hessenweit nach Regionen statt.
    Die ersten Befragungen werden ab der 3. Novemberwoche starten:

    1. Welle: Region Nord-Ost (4. Quartal 2023)
    2. Welle: Region Mitte (1. Quartal 2024)
    3. Welle: Region Südwest (2. Quartal 2024)
    4. Welle: Region Südost (2. Quartal/3.Quartal 2024)
      Hessenkarte mit den vier Regionen
  • Datenschutz: Was passiert mit meinen persönlichen Daten?

    Datenschutz: Was passiert mit meinen persönlichen Daten?

    Datenschutz ist dem LWV Hessen sehr wichtig. Im ersten Kontaktbrief wird genau informiert, um welche Daten es in der Befragung geht und was damit gemacht wird. Eine Teilnahme oder eine Absage hat keine Auswirkungen auf den Leistungsbezug. Nur wer der Datenschutzerklärung zustimmt, kann teilnehmen. Die Befragungen werden durch die xit GmbH durchgeführt. Alle persönlichen Daten werden danach anonymisiert. Der LWV Hessen erhält von der xit GmbH nur die Ergebnisse ohne konkreten Personenbezug. Es ist somit nicht ersichtlich, was eine einzelne Person geantwortet hat. Nach dem Ende des Vorhabens werden alle persönlichen Daten gelöscht. Die Ergebnisse werden ausschließlich für die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe eingesetzt und keinesfalls an Dritte weitergegeben.

  • Was sind die thematischen Schwerpunkte?

    Was sind die thematischen Schwerpunkte?

    • Arbeit und Tagesgestaltung
    • Wohnen
    • Soziale Beziehungen
    • Unterstützungsbeziehungen
    • Selbstwirksamkeit
    • Selbstbestimmung und Rechte
    • Gesellschaftliche Teilhabe
    • Informationsmöglichkeiten
    • Allgemeines Stimmungsbild
    • Evaluation Fragebogen
  • Was ist der fachliche Hintergrund?

    Was ist der fachliche Hintergrund?

    Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG; am 16.12.2016 vom Bundestag verabschiedet) bringt für die Leistungsberechtigten, die Leistungserbringer und die Leistungsträger wesentliche Veränderungen in der bisherigen Praxis der Eingliederungshilfe mit sich. Eine davon ist die Einführung der Aspekte "Wirkung" und "Wirksamkeit" in das Eingliederungshilferecht (SGB IX).
    Von Interesse für den LWV Hessen ist dabei, wie Menschen mit Behinderungen, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, ihre Lebenszufriedenheit und Lebensqualität beurteilen.
    Fachlichen Hintergrund bilden die Qualitätsdefinitionen der hessischen Rahmenverträge für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Rahmenvertrag 2) und für Leistungen der Sozialen Teilhabe und Teilhabe an Bildung (Rahmenvertrag 3) und das darin verortete Verständnis von Wirkung und Wirksamkeit.
    Unter Wirksamkeit werden u. a. die vorhandenen Strukturen und Prozesse verstanden, die dafür geeignet sind, Teilhabeziele zu erreichen. Das kann z. B. die personelle oder räumliche Ausstattung der Leistungserbringenden sein oder auch, wie die Unterstützung durchgeführt wird.
    Wenn von Wirkung in der Eingliederungshilfe gesprochen wird, ist die Ergebnisqualität gemeint. Diese beschäftigt sich mit der individuellen Ebene der Person. Hier geht es z. B. um die Verwirklichung einer möglichst selbstständigen und selbstbestimmten Lebensführung, aber auch der Einbezug der Personen selbst ist dabei ein wichtiger Aspekt. 

  • Was ist das Ziel der Befragung?

    Was ist das Ziel der Befragung?

    Ziel ist es, die Unterstützungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen in Hessen weiterzuentwickeln. Insgesamt bilden die Befragung und der Einbezug der Personen im Leistungsbezug einen wichtigen, ersten Baustein, um herauszufinden, was bereits "wirkt" und wo es Verbesserungsmöglichkeiten gibt. Perspektivisch sollen die Ergebnisse der Befragung für die Abläufe und Steuerung des LWV Hessen genutzt sowie in zukünftige Vor­haben und Projekte einbezogen werden.

  • Wie erfahre ich etwas über die Ergebnisse?

    Wie erfahre ich etwas über die Ergebnisse?

    Nach Abschluss der Befragung wird angestrebt, eine Informations- und Fachveranstaltung mit Personen im Leistungsbezug, Leistungserbringern, Interessenvertretungen, rechtlichen Betreuungen sowie interessierten Personen zu den Ergebnissen und zu den Möglichkeiten der Verstetigung durchzuführen.

    Zusätzlich wird es auf dieser Internetseite, auf der Sie sich gerade befinden (www.lwv-hessen.de/nachgefragt/), aktuelle Informationen über den Stand des Vorhabens geben.

  • Sie haben keinen Brief erhalten, möchten aber mitmachen?

    Sie haben keinen Brief erhalten, möchten aber mitmachen?

    Im Zeitraum von November 2023 bis Sommer 2024 können Personen, die finanzielle Unterstützung vom LWV Hessen erhalten, auch mitmachen, wenn sie keinen Brief per Zufallsauswahl bekommen haben.

    Melden Sie sich in diesem Fall bitte bei der xit GmbH
    E-Mail: befragung-lwv@xit-online.de
    Telefon: 0911 20227 44

Haben Sie noch Fragen?

Allgemeine Fragen zum Vorhaben:
E-Mail: nachgefragt@lwv-hessen.de (unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Kontaktdaten)
Telefon: 0561 1004 - 5280

Fragen zum Befragungsablauf oder zur Terminvereinbarung:
E-Mail: befragung-lwv@xit-online.de
Telefon: 0911 20227 - 44 (montags bis freitags 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr)