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Wenn Sie Fragen zu den Schulungsinhalten haben, senden Sie uns gern eine E-Mail:
pit@lwv-hessen.de
Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und das ihr zugrunde liegende bio-psychosoziale Modell sind Grundlage für die Bedarfsermittlung des PiT Hessen. Die Orientierung an der ICF ist eine rechtliche Anforderung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), das das Verständnis des Begriffs "Behinderung" entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in nationales Recht umsetzt.
Die Beschreibung der Aktivitäten, Teilhabe und Kontextfaktoren im Abschnitt 6 des PiT Hessen erfolgt anhand der neun Lebensbereiche der ICF. Gemeinsam mit der leistungsberechtigten Person ist in der Bedarfsermittlung zu entscheiden, welcher Lebensbereich im kommenden Planungszeitraum zum Umsetzen der Teilhabeziele und für die Entwicklung von Unterstützungsleistungen relevant ist. Die ICF dient hierbei als gemeinsame Sprache für den interdisziplinären Dialog.
Wie genau dies im PiT 2023 umgesetzt wird, entnehmen Sie den nachfolgenden Lernvideos und ergänzenden Materialien.
Video 1
Vorbemerkungen zur ICF
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