Von Blindengeld bis
Persönliches Budget
Hier finden Sie alle Formulare für Ihren Antrag auf Leistungen des LWV Hessen, aufgegliedert in Themengebiete.
Menschen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach §§ 67 ff. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), wenn sie sich nicht selbst helfen können.
Ein besonderes Lebensverhältnis ist z. B. gegeben bei
Soziale Schwierigkeiten bestehen, wenn das Leben in der Gemeinschaft durch ausgrenzendes Verhalten der Betroffenen selbst oder anderer wesentlich eingeschränkt ist. Dies insbesondere im Zusammenhang mit der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung, der Erlangung oder Sicherung eines Arbeitsplatzes, mit familiären oder anderen sozialen Beziehungen oder mit Straffälligkeit.
Ziele der Leistungen sind die Befähigung Betroffener zur Selbsthilfe, deren Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft und die Führung eines menschenwürdigen Lebens.
Die Leistungen umfassen alle notwendigen Maßnahmen, um die sozialen Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten.
Dazu zählen:
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