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FACHBERATUNGSSTELLEN UND WOHNRAUMHILFE

FACHBERATUNGSSTELLEN UND WOHNRAUMHILFE

Wohnungslose Menschen, die auf der Straße, in unsicheren Wohnverhältnissen bei Bekannten oder Freunden leben oder die von Wohnungsverlust bedroht sind, erhalten in Fachberatungsstellen Unterstützung in allen persönlichen Fragen. Im Vordergrund der Hilfe steht, das Leben zu erleichtern und den Weg zu einer eigenen Wohnung zu ebnen. Weitergehende Hilfen können vermittelt werden.

Oft ist die Wohnungslosigkeit nur das äußere Zeichen für ein Bündel von Problemen (z. B. fehlende soziale Beziehungen, Abhängigkeitserkrankungen), mit denen Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten ihren Lebensalltag bewältigen müssen. Die Inanspruchnahme von fachlicher Beratung und Unterstützung ist der erste Schritt, aktiv die eigenen Probleme anzugehen.

Schritte zur Leistung

  • Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Fachberatungsstellen sind ein niedrigschwelliges Angebot für Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen. Für die Nutzung gibt es keine Voraussetzungen. 

  • An wen kann ich mich wenden?

    An wen kann ich mich wenden?

    Ihre Ansprechperson beim LWV Hessen ist

    Jonas Neuendorff 
    Fachbereich Überregionale Leistungen
    Regionalverwaltung Darmstadt
    Steubenplatz 16
    64293 Darmstadt
    Telefon 06151 801- 437
    E-Mail jonas.neuendorff@lwv-hessen.de

    Fachberatungsstellen für wohnungslose Menschen stehen in jeder kreisfreien Stadt und nahezu in jedem Landkreis als Anlaufstelle zur Verfügung. Adressen finden Sie hier.

  • Welche Formulare und Unterlagen?

    Welche Formulare und Unterlagen?

    Fachberatungsstellen sind ein niedrigschwelliges Angebot für Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen. Ein Antrag zur Nutzung ist nicht erforderlich.

  • Wie wird die Leistung erbracht?

    Wie wird die Leistung erbracht?

    Im Rahmen der fachlichen Beratung wird Unterstützung z. B. bei

    • der Beantragung von finanziellen Leistungen beim Jobcenter oder Sozialamt
    • Behördengängen
    • der Suche nach einer Unterkunft
    • gesundheitlichen Problemen
    • der Vermittlung weitergehender Hilfen

    angeboten. 

  • Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

    Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

    Nein. Die Beratung und persönliche Unterstützung in den Fachberatungsstellen sind für Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen kostenfrei.

    Kostenträger sind die 26 Landkreise und kreisfreien Städte in Hessen und der LWV.

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