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BETREUTES WOHNEN ZUR ÜBERWINDUNG BESONDERER SOZIALER SCHWIERIGKEITEN

BETREUTES WOHNEN ZUR ÜBERWINDUNG BESONDERER SOZIALER SCHWIERIGKEITEN

Das Betreute Wohnen ist eine Unterstützungsleistung für Menschen, die aufgrund besonderer sozialer Schwierigkeiten ihre Wohnung verloren haben. Die Unterstützung umfasst Hilfen beim Einleben in einer Wohnung, bei der Bewältigung des täglichen Lebens (z. B. bei der Haushaltsführung und der Selbstversorgung), beim Umgang mit Geld, bei der Freizeitgestaltung, beim Aufsuchen von Ärzten, bei der Regelung von Behördenangelegenheiten usw. Die Betroffenen gewinnen schrittweise ein größtmögliches Maß an Selbstständigkeit zurück mit dem Ziel, wieder eigenverantwortlich in einer Wohnung leben zu können.

Betreutes Wohnen kann aber auch in Betracht kommen, um einen Wohnungsverlust zu vermeiden. Durch professionelle Beratung und persönliche Unterstützung sollen Menschen in besonderen sozialen Lebenssituationen dazu befähigt werden, die Rechte und Pflichten von Mietern wahrnehmen zu können.

Schritte zur Leistung

  • Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Menschen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, wenn sie sich nicht selbst helfen können.

    Ein besonderes Lebensverhältnis ist z. B. gegeben bei

    • fehlender oder nicht ausreichender Wohnung
    • ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage
    • Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung (z.B. Justizvollzugsanstalt, Maßregelvollzug)
    • gewaltgeprägten Lebensumständen
    • sonstigen nachteiligen Lebensumständen

    Soziale Schwierigkeiten bestehen, wenn das Leben in der Gemeinschaft durch ausgrenzendes Verhalten der Betroffenen selbst oder anderer wesentlich eingeschränkt ist. Dies insbesondere im Zusammenhang mit der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung, der Erlangung oder Sicherung eines Arbeitsplatzes, mit familiären oder anderen sozialen Beziehungen oder mit Straffälligkeit.

  • An wen kann ich mich wenden?

    An wen kann ich mich wenden?

    Als überörtlicher Träger ist der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen für die Bewilligung der Leistung Betreutes Wohnen nach §§ 67 ff. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) zuständig.

    Ihre Ansprechpartner beim LWV sind

    Manuela Mack
    Telefon 06151 801 - 195
    E-Mail manuela.mack@lwv-hessen.de

    Karin Haese
    Telefon 0561 1004 - 2424
    E-Mail karin.haese@lwv-hessen.de 

    Träger des Betreuten Wohnens, die entsprechende Unterstützungsleistungen anbieten, stehen hilfebedürftigen Menschen in jeder kreisfreien Stadt und in nahezu jedem Landkreis in Hessen als Ansprechpartner zur Verfügung. Adressen finden Sie hier.

  • Welche Formulare und Unterlagen?

    Welche Formulare und Unterlagen?

    Sie können den Antrag auf Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach §§ 67 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe als Online-Antrag oder alternativ als Antragsformular im PDF-Format stellen. Klicken Sie dazu auf diesen Link. 

    Dem LWV Hessen ist außerdem der

    vorzulegen, den die Einrichtung/der Träger des Betreuten Wohnens zusammen mit der nachfragenden Person ausfüllt bzw. erarbeitet.

    Auf der Grundlage dieser Unterlagen entscheidet der LWV Hessen über die Kostenübernahme.


    Sie finden die notwendigen Formulare und Unterlagen auch im Formular-Finder auf dieser Seite unten rechts unter 15. Wohnungslosenhilfe

    Sie haben noch Fragen? Unter der oben aufgeführten Frage "An wen kann ich mich wenden?" finden Sie die für Sie zuständige Ansprechperson beim LWV Hessen.

  • Wie wird die Leistung erbracht?

    Wie wird die Leistung erbracht?

    Der Träger des Betreuten Wohnens erstellt gemeinsam mit der nachfragenden Person einen Hilfeplan zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten. In diesem wird der individuelle Bedarf an Leistungen beschrieben. Der Hilfeplan wird dem LWV Hessen zur Entscheidung vorgelegt und halbjährlich überprüft.

    Je nach dem beschriebenen individuellen Bedarf suchen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter die Menschen auf, die aufgrund besonderer sozialer Schwierigkeiten im Rahmen des Betreuten Wohnens unterstützt werden, und helfen bei der täglichen Lebensführung. 

  • Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

    Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

    Die fachliche Beratung und persönliche Unterstützung im Rahmen des Betreuten Wohnens nach §§ 67 ff. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) sind kostenfrei.

    Für den Lebensunterhalt sind Einkommen und Vermögen einzusetzen. Anträge auf Unterstützungsleistungen zum Lebensunterhalt sind beim zuständigen Jobcenter bzw. dem Sozialamt vor Ort zu stellen.

Formular-Finder

Von Blindengeld bis
Persönliches Budget

Hier finden Sie alle Formulare für Ihren Antrag auf Leistungen des LWV Hessen, aufgegliedert in Themengebiete.