Von Blindengeld bis
Persönliches Budget
Hier finden Sie alle Formulare für Ihren Antrag auf Leistungen des LWV Hessen, aufgegliedert in Themengebiete.
Das Budget für Arbeit ist ein Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeber, die einen behinderten Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Grundlage ist ein Modellvorhaben des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen und des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI).
Das Budget für Arbeit kann beanspruchen, wer in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeitet oder wegen der Art oder Schwere seiner Behinderung Anspruch auf einen Werkstatt-Arbeitsplatz hat. Voraussetzung ist der Abschluss eines Vertrages über ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber. Die Entlohnung des behinderten Menschen muss nach Tarif erfolgen oder der ortsüblichen Bezahlung entsprechen. Auch in Inklusionsbetrieben kann ein Budget für Arbeit gezahlt werden.
Beschäftigten einer WfbM bzw. behinderten Menschen, die einen Anspruch auf einen Werkstatt-Arbeitsplatz haben, soll die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben des allgemeinen Arbeitsmarktes ermöglicht werden.
Ein inklusiver Arbeitsmarkt ist ein wichtiger Beitrag zur Verwirklichung gesellschaftlicher Teilhabe von Menschen mit Behinderung und trägt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bei.
Private oder öffentliche Arbeitgeber, die ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit einem WfbM-Beschäftigten (oder einem behinderten Menschen, der ein Anrecht auf einen Werkstatt-Arbeitsplatz hat) abschließen, erhalten
Bei Bedarf können außerdem
Der behinderte Arbeitnehmer selbst erhält einen tariflichen oder ortsüblichen Lohn.
Der Arbeitgeber muss Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung auf der Basis des Arbeitsentgeltes abführen. Es besteht keine Beitragspflicht in der Arbeitslosenversicherung.
Die Voraussetzungen sind erfüllt, wenn
Der LWV Hessen berät Werkstattbeschäftigte, ihre rechtlichen Betreuer und ihren Arbeitgeber bei der Antragstellung.
Sandra Melchior
Teilhabe Nordost
Hauptverwaltung Kassel
Ständeplatz 6 - 10
34117 Kassel
Telefon 0561 1004 - 2604
E-Mail sandra.melchior@lwv-hessen.de
Matthias Schluz
Teilhabe Mitte
Hauptverwaltung Kassel
Ständeplatz 6 - 10
34117 Kassel
Telefon 0561 1004 - 2305
E-Mail matthias.schluz@lwv-hessen.de
Rafael Kreuzer
Teilhabe Südwest
Regionalverwaltung Wiesbaden
Frankfurter Straße 44
65189 Wiesbaden
Telefon 0611 156 - 326
E-Mail rafael.kreuzer@lwv-hessen.de
Sybille Schwahn
Teilhabe Südost
Regionalverwaltung Darmstadt
Steubenplatz 16
64293 Darmstadt
Telefon 06151 801 - 314
E-Mail sybille.schwahn@lwv-hessen.de
Wenn Sie aus Hessen kommen, aber in einem anderen Bundesland leben oder arbeiten, dann wenden Sie sich bei Fragen zu Leistungen der Eingliederungshilfe an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des LWV.
Die für Sie zuständige Ansprechperson finden Sie hier.
Carmen Zahn
Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf
Hauptverwaltung Kassel
Ständeplatz 6 - 10
34117 Kassel
Telefon 0561 1004 - 2613
E-Mail carmen.zahn@lwv-hessen.de
Wenn Sie in einer Werkstatt arbeiten, können Sie auch die Fachkraft für berufliche Integration oder den Sozialdienst oder die Gruppenleiterinnen und -leiter ansprechen.
Der LWV Hessen empfiehlt Ihnen, sich beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu Ihren persönlichen rentenrechtlichen Fragen beraten zu lassen, bevor sie ein Budget für Arbeit in Anspruch nehmen.
Über unser Online-Formular können Sie einen
stellen. Dieser Antrag wird direkt online ausgefüllt und an den LWV Hessen übermittelt. Es ist nicht notwendig, den Antrag nachträglich auszudrucken und in Papierform an uns zu übersenden.
Alternativ stehen Ihnen das Antragsformular und die außerdem erforderliche Anlage THA: Eingliederungshilfe im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben als PDF-Dateien zur Verfügung. Sie können diese hier herunterladen, ausfüllen, auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Bitte schicken Sie die fertiggestellten Unterlagen unterschrieben an uns. Vollständige Unterlagen helfen uns, Ihren Antrag zügig zu bearbeiten.
Bitte beachten Sie dazu auch die Anleitung zum Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX
Bitte reichen Sie außerdem ein:
Sie finden die Formulare für den Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe auch im Formular-Finder auf dieser Seite unten rechts.
Der Lohnkostenzuschuss ist eine Geldleistung, die direkt an den Arbeitgeber gezahlt wird.
Nein.
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