Von Blindengeld bis
Persönliches Budget
Hier finden Sie alle Formulare für Ihren Antrag auf Leistungen des LWV Hessen, aufgegliedert in Themengebiete.
Mit dem Budget für Ausbildung wird in voller Höhe die Ausbildungsvergütung des privaten oder öffentlichen Arbeitgebers übernommen, wenn dieser einen behinderten Menschen in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder in einem Ausbildungsgang nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung sozialversicherungspflichtig beschäftigt und ausbildet.
Das Budget für Ausbildung kann beanspruchen, wer einen Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren bzw. Berufsbildungsbereich oder im Arbeitsbereich in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) hat. Voraussetzung ist der Abschluss eines Vertrages über ein Ausbildungsverhältnis mit einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber.
Behinderten Menschen, die einen Anspruch auf berufliche Bildung in einer WfbM haben, soll die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben des allgemeinen Arbeitsmarktes ermöglicht werden.
Ein inklusiver Arbeitsmarkt ist ein wichtiger Beitrag zur Verwirklichung gesellschaftlicher Teilhabe von Menschen mit Behinderung und trägt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bei.
Private oder öffentliche Arbeitgeber, die ein sozialversicherungspflichtiges Ausbildungsverhältnis mit einem behinderten Menschen abschließen, erhalten
Bei Bedarf können außerdem
übernommen werden.
Der behinderte Arbeitnehmer selbst erhält eine tarifliche Ausbildungsvergütung.
Die Voraussetzungen sind erfüllt, wenn Sie durch eine wesentliche Behinderung wesentlich an der Teilhabe am Arbeitsleben eingeschränkt sind und daher keiner anderen Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen können.
Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe beim LWV stellen, muss der LWV prüfen, ob eine "wesentliche Behinderung" vorhanden ist.
Dies ist der Fall, wenn zwei Voraussetzungen vorliegen:
Erstens müssen Sie eine chronische Erkrankung haben, zum Beispiel
Zweitens muss Ihre Erkrankung Ihren Alltag so einschränken, dass eine selbstständige Lebensführung erschwert ist.
Betroffen sein können die Bereiche
Leistungen der Eingliederungshilfe können auch Menschen in Anspruch nehmen, bei denen eine Behinderung droht. Dies wird in der Regel durch Ärztinnen und Ärzte im Rahmen einer Begutachtung festgestellt.
Haben Sie noch keine berufliche Bildung oder sind Sie im Eingangsverfahren bzw. Berufsbildungsbereich einer WfbM, können Sie sich bei Fragen an die zuständigen Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder – wenn Sie mindestens 180 Beitragsmonate erworben haben – der Deutschen Rentenversicherung Land/Bund wenden. Diese beiden Rehabilitationsträger sind vorrangig für Sie zuständig.
Der LWV Hessen berät Werkstattbeschäftigte, ihre rechtlichen Betreuer und ihren Arbeitgeber bei der Antragstellung.
Sandra Melchior
Teilhabe Nordost
Hauptverwaltung Kassel
Ständeplatz 6 - 10
34117 Kassel
Telefon 0561 1004 - 2604
E-Mail sandra.melchior@lwv-hessen.de
Matthias Schluz
Teilhabe Mitte
Hauptverwaltung Kassel
Ständeplatz 6 - 10
34117 Kassel
Telefon 0561 1004 - 2305
E-Mail matthias.schluz@lwv-hessen.de
Rafael Kreuzer
Teilhabe Südwest
Regionalverwaltung Wiesbaden
Frankfurter Straße 44
65189 Wiesbaden
Telefon 0611 156 - 326
E-Mail rafael.kreuzer@lwv-hessen.de
Sybille Schwahn
Teilhabe Südost
Regionalverwaltung Darmstadt
Steubenplatz 16
64293 Darmstadt
Telefon 06151 801 - 314
E-Mail sybille.schwahn@lwv-hessen.de
Wenn Sie aus Hessen kommen, aber in einem anderen Bundesland leben oder arbeiten, dann wenden Sie sich bei Fragen zu Leistungen der Eingliederungshilfe an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des LWV.
Die für Sie zuständige Ansprechperson finden Sie hier.
Carmen Zahn
Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf
Hauptverwaltung Kassel
Ständeplatz 6 - 10
34117 Kassel
Telefon 0561 1004 - 2613
E-Mail carmen.zahn@lwv-hessen.de
Wenn Sie in einer Werkstatt arbeiten, können Sie auch die Fachkraft für berufliche Integration oder den Sozialdienst oder die Gruppenleiterinnen und -leiter ansprechen.
Haben Sie noch keine berufliche Bildung oder sind Sie im Eingangsverfahren bzw. Berufsbildungsbereich einer WfbM, sind die Agentur für Arbeit bzw. die Deutsche Rentenversicherung vorrangig für Sie zuständig. Diese können Ihnen weitere Informationen geben.
Wenn Sie Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer WfbM haben:
Über unser Online-Formular können Sie einen
stellen. Dieser Antrag wird direkt online ausgefüllt und an den LWV Hessen übermittelt. Es ist nicht notwendig, den Antrag nachträglich auszudrucken und in Papierform an uns zu übersenden.
Alternativ stehen Ihnen das Antragsformular und die außerdem erforderliche Anlage THA: Eingliederungshilfe im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben als PDF-Dateien zur Verfügung. Sie können diese hier herunterladen, ausfüllen, auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Bitte schicken Sie die fertiggestellten Unterlagen unterschrieben an uns. Vollständige Unterlagen helfen uns, Ihren Antrag zügig zu bearbeiten.
Bitte beachten Sie dazu auch die Anleitung zum Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX
Bitte reichen Sie außerdem ein:
Sie finden die Formulare für den Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe auch im Formular-Finder auf dieser Seite unten rechts.
Die Zahlung der Ausbildungsvergütung ist eine Geldleistung, die direkt an den Arbeitgeber gezahlt wird.
Nein.
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