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Budget für Ausbildung

Budget für Ausbildung

Mit dem Budget für Ausbildung wird in voller Höhe die Ausbildungsvergütung des privaten oder öffentlichen Arbeitgebers übernommen, wenn dieser einen behinderten Menschen in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder in einem Ausbildungsgang nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung sozialversicherungspflichtig beschäftigt und ausbildet. 

Zielgruppe

Das Budget für Ausbildung kann beanspruchen, wer einen Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren bzw. Berufsbildungsbereich oder im Arbeitsbereich in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) hat. Voraussetzung ist der Abschluss eines Vertrages über ein Ausbildungsverhältnis mit einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber.

Ziele

Behinderten Menschen, die einen Anspruch auf berufliche Bildung in einer WfbM haben, soll die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben des allgemeinen Arbeitsmarktes ermöglicht werden.

Ein inklusiver Arbeitsmarkt ist ein wichtiger Beitrag zur Verwirklichung gesellschaftlicher Teilhabe von Menschen mit Behinderung und trägt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bei.

Leistungen

Private oder öffentliche Arbeitgeber, die ein sozialversicherungspflichtiges Ausbildungsverhältnis mit einem behinderten Menschen abschließen, erhalten

  • einen Zuschuss in Höhe der Ausbildungsvergütung als Geldleistung regelhaft von der Agentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung Land/Bund oder dem LWV Hessen.
  • Einstellungsprämien aus dem Hessischen Perspektivprogramm HePAS vom LWV Hessen Integrationsamt.

Bei Bedarf können außerdem

  • die Kosten für die Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule,
  • die Kosten für den schulischen Teil in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation, wenn der Besuch einer Berufsschule am Ort des Ausbildungsplatzes nicht möglich ist

übernommen werden.

Der behinderte Arbeitnehmer selbst erhält eine tarifliche Ausbildungsvergütung. 

Schritte zur Leistung

  • Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Die Voraussetzungen sind erfüllt, wenn Sie durch eine wesentliche Behinderung wesentlich an der Teilhabe am Arbeitsleben eingeschränkt sind und daher keiner anderen Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen können.

  • Was ist eine wesentliche Behinderung?

    Was ist eine wesentliche Behinderung?

    Was ist eine wesentliche Behinderung?

    Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe beim LWV stellen, muss der LWV prüfen, ob eine "wesentliche Behinderung" vorhanden ist.
    Dies ist der Fall, wenn zwei Voraussetzungen vorliegen:

    Erstens müssen Sie eine chronische Erkrankung haben, zum Beispiel

    • eine körperliche Erkrankung, auch Erkrankung des Gehirns, mit verschiedenartigen dauerhaften Folgen,
    • eine seelische Erkrankung und Abhängigkeitserkrankung,
    • eine geistige Beeinträchtigung,
    • eine Sinnesbeeinträchtigung wie Blindheit, Taubheit, fehlende Sprache oder andere Störungen der Wahrnehmung.

      Weitere Informationen erhalten Sie im Rahmen der Beratung durch den LWV Hessen oder den Träger der Rehabilitation, bei dem Sie einen Antrag gestellt haben.

    Zweitens muss Ihre Erkrankung Ihren Alltag so einschränken, dass eine selbstständige Lebensführung erschwert ist.

    Betroffen sein können die Bereiche

    • Haushaltsführung und Selbstversorgung,
    • Schulbesuch und Ausbildung,
    • Arbeitsleben,
    • Freizeitgestaltung,
    • Mobilität.

      Die Einschränkungen müssen länger als sechs Monate bestehen. Der Körper- und Gesundheitszustand muss zugleich von dem „für das Lebensalter typischen Zustand abweichen“.

    Leistungen der Eingliederungshilfe können auch Menschen in Anspruch nehmen, bei denen eine Behinderung droht. Dies wird in der Regel durch Ärztinnen und Ärzte im Rahmen einer Begutachtung festgestellt.

  • An wen kann ich mich wenden?

    An wen kann ich mich wenden?

    Haben Sie noch keine berufliche Bildung oder sind Sie im Eingangsverfahren bzw. Berufsbildungsbereich einer WfbM, können Sie sich bei Fragen an die zuständigen Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder – wenn Sie mindestens 180 Beitragsmonate erworben haben – der Deutschen Rentenversicherung Land/Bund wenden. Diese beiden Rehabilitationsträger sind vorrangig für Sie zuständig.

    Der LWV Hessen berät Werkstattbeschäftigte, ihre rechtlichen Betreuer und ihren Arbeitgeber bei der Antragstellung.

    Ihre Ansprechpartner beim LWV Hessen in den Regionen

    • Stadt Kassel
    • Landkreis Kassel
    • Landkreis Fulda
    • Landkreis Hersfeld-Rotenburg
    • Schwalm-Eder-Kreis
    • Landkreis Waldeck-Frankenberg
    • Werra-Meißner-Kreis

    Sandra Melchior
    Teilhabe Nordost

    Hauptverwaltung Kassel
    Ständeplatz 6 - 10
    34117 Kassel
    Telefon 0561 1004 - 2604
    E-Mail sandra.melchior@lwv-hessen.de

    • Landkreis Gießen
    • Lahn-Dill-Kreis
    • Landkreis Marburg-Biedenkopf
    • Vogelsbergkreis
    • Wetteraukreis

    Matthias Schluz
    Teilhabe Mitte

    Hauptverwaltung Kassel
    Ständeplatz 6 - 10
    34117 Kassel
    Telefon 0561 1004 - 2305
    E-Mail matthias.schluz@lwv-hessen.de

    • Stadt Frankfurt
    • Hochtaunuskreis
    • Landkreis Limburg-Weilburg
    • Main-Taunus-Kreis
    • Rheingau-Taunus-Kreis
    • Stadt Wiesbaden

    Rafael Kreuzer
    Teilhabe Südwest

    Regionalverwaltung Wiesbaden
    Frankfurter Straße 44
    65189 Wiesbaden
    Telefon 0611 156 - 326
    E-Mail rafael.kreuzer@lwv-hessen.de

    • Landkreis Bergstraße
    • Stadt Darmstadt
    • Landkreis Darmstadt-Dieburg
    • Landkreis Groß-Gerau
    • Main-Kinzig-Kreis
    • Odenwaldkreis
    • Stadt Offenbach
    • Landkreis Offenbach

    Sybille Schwahn
    Teilhabe Südost

    Regionalverwaltung Darmstadt
    Steubenplatz 16
    64293 Darmstadt
    Telefon 06151 801 - 314
    E-Mail sybille.schwahn@lwv-hessen.de

    Wenn Sie aus Hessen kommen, aber in einem anderen Bundesland leben oder arbeiten, dann wenden Sie sich bei Fragen zu Leistungen der Eingliederungshilfe an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des LWV.

    Die für Sie zuständige Ansprechperson finden Sie hier.
     

    Integrationsamt (nur für Anträge auf eine Prämie nach HePAS)

    Carmen Zahn
    Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf

    Hauptverwaltung Kassel
    Ständeplatz 6 - 10
    34117 Kassel
    Telefon 0561 1004 - 2613
    E-Mail carmen.zahn@lwv-hessen.de

    Wenn Sie in einer Werkstatt arbeiten, können Sie auch die Fachkraft für berufliche Integration oder den Sozialdienst oder die Gruppenleiterinnen und -leiter ansprechen.

  • Welche Formulare und Unterlagen?

    Welche Formulare und Unterlagen?

    Haben Sie noch keine berufliche Bildung oder sind Sie im Eingangsverfahren bzw. Berufsbildungsbereich einer WfbM, sind die Agentur für Arbeit bzw. die Deutsche Rentenversicherung vorrangig für Sie zuständig. Diese können Ihnen weitere Informationen geben.

    Wenn Sie Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer WfbM haben: 

    Über unser Online-Formular können Sie einen 

    stellen. Dieser Antrag wird direkt online ausgefüllt und an den LWV Hessen übermittelt. Es ist nicht notwendig, den Antrag nachträglich auszudrucken und in Papierform an uns zu übersenden.

     
    Alternativ stehen Ihnen das Antragsformular und die außerdem erforderliche Anlage THA: Eingliederungshilfe im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben als PDF-Dateien zur Verfügung. Sie können diese hier herunterladen, ausfüllen, auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Bitte schicken Sie die fertiggestellten Unterlagen unterschrieben an uns. Vollständige Unterlagen helfen uns, Ihren Antrag zügig zu bearbeiten.

    Bitte beachten Sie dazu auch die Anleitung zum Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX


    Bitte reichen Sie außerdem ein: 

    • eine Kopie des unterschriebenen Arbeitsvertrages

    Sie finden die Formulare für den Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe auch im Formular-Finder auf dieser Seite unten rechts.

  • Wie wird die Leistung erbracht?

    Wie wird die Leistung erbracht?

    Die Zahlung der Ausbildungsvergütung ist eine Geldleistung, die direkt an den Arbeitgeber gezahlt wird.

  • Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

    Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

    Nein.

Formular-Finder

Von Blindengeld bis
Persönliches Budget

Hier finden Sie alle Formulare für Ihren Antrag auf Leistungen des LWV Hessen, aufgegliedert in Themengebiete.