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Tagesangebote Sucht

Tagesangebote Sucht

Menschen mit Abhängigkeitserkrankung stehen grundsätzlich alle Tagesstätten in Hessen offen. Daneben haben sich in einigen Regionen Angebote entwickelt, die speziell auf abhängigkeitserkrankte Menschen zugeschnitten sind. Hier stehen die Folgeerscheinungen einer langjährigen Suchtmittelabhängigkeit wie kognitive Störungen und körperliche Erkrankungen oder Einschränkungen im Vordergrund.

Abhängigkeitserkrankte Menschen müssen mindestens 15 Stunden in der Woche für mindestens drei Stunden täglich an den Angeboten teilnehmen. Die Teilnahme ist befristet.

Die Kosten für Leistungen in tagesstrukturierenden Angeboten für abhängigkeitserkrankte Menschen finanziert der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe.

Zielgruppe

Tagesstrukturierende Angebote Sucht richten sich an abhängigkeitserkrankte Menschen, die (vorübergehend oder auf Dauer) keine Ansprüche gegenüber dem Jobcenter/der Agentur für Arbeit haben und in den vor Ort vorhandenen Tagesstätten nicht die spezifische Unterstützung erhalten, die notwendig ist.

Ziele

Die Lebensqualität abhängigkeitserkrankter Menschen soll verbessert werden, indem

  • den Tagen mit sinnvollen Beschäftigungen eine Struktur gegeben wird,
  • kognitive Störungen und körperliche Erkrankungen oder Einschränkungen gemildert werden.

Weitere Ziele sind

  • herauszufinden, welche Tätigkeiten für den jeweiligen abhängigkeitserkrankten Menschen möglich sind,
  • auf eine Beschäftigung z. B. in einer Werkstatt für behinderte Menschen vorzubereiten.

Leistungen

  • abstinente Tagesstruktur durch unterschiedliche, individuell angepasste (Gruppen)-Angebote
  • Fahrtkosten werden erstattet
  • in der Regel Mittagsverpflegung

Regionale Ansprechpartner

Für behinderte Menschen gibt es Anlaufstellen in ganz Hessen. Hier finden Sie zu den regionalen Ansprechpartnern, Angeboten und Adressen für

Schritte zur Leistung

  • Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    • Sie sind durch eine wesentliche Behinderung (Abhängigkeitserkrankung) an der Teilhabe am Arbeitsleben eingeschränkt.
    • Ihr Alter liegt zwischen mindestens 21 Jahren und dem Zeitpunkt Ihrer individuellen Regelaltersgrenze (Stand 2020: 65 Jahre und 9 Monate jährlich steigend). Bei Menschen unter 21 Jahren wenden Sie sich bitte an das zuständige Jugendamt, bei Menschen über der individuellen Regelaltersgrenze an das Sozialamt Ihrer Stadt oder Gemeinde als örtlichem Träger der Eingliederungshilfe.  
    • Sie nehmen mindestens 15 Stunden wöchentlich für mindestens drei Stunden täglich an dem Angebot teil.
  • Was ist eine wesentliche Behinderung?

    Was ist eine wesentliche Behinderung?

    Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe beim LWV stellen, muss der LWV prüfen, ob eine "wesentliche Behinderung" vorhanden ist.
    Dies ist der Fall, wenn zwei Voraussetzungen vorliegen:

    Erstens müssen Sie eine chronische Erkrankung haben, zum Beispiel

    • eine körperliche Erkrankung, auch Erkrankung des Gehirns, mit verschiedenartigen dauerhaften Folgen,
    • eine seelische Erkrankung und Abhängigkeitserkrankung,
    • eine geistige Beeinträchtigung,
    • eine Sinnesbeeinträchtigung wie Blindheit, Taubheit, fehlende Sprache oder andere Störungen der Wahrnehmung.

      Weitere Informationen erhalten Sie im Rahmen der Beratung durch den LWV Hessen oder den Träger der Rehabilitation, bei dem Sie einen Antrag gestellt haben.

    Zweitens muss Ihre Erkrankung Ihren Alltag so einschränken, dass eine selbstständige Lebensführung erschwert ist.

    Betroffen sein können die Bereiche

    • Haushaltsführung und Selbstversorgung,
    • Schulbesuch und Ausbildung,
    • Arbeitsleben,
    • Freizeitgestaltung,
    • Mobilität.

      Die Einschränkungen müssen länger als sechs Monate bestehen. Der Körper- und Gesundheitszustand muss zugleich von dem „für das Lebensalter typischen Zustand abweichen“.

    Leistungen der Eingliederungshilfe können auch Menschen in Anspruch nehmen, bei denen eine Behinderung droht. Dies wird in der Regel durch Ärztinnen und Ärzte im Rahmen einer Begutachtung festgestellt.

  • An wen kann ich mich wenden?

    An wen kann ich mich wenden?

    Bei Fragen wenden Sie sich an den LWV Hessen. Hierfür stehen Ihnen Ansprechpartnerinnen und -partner in den Regionen zur Verfügung. Klicken Sie bitte auf diesen Link und in der erscheinenden interaktiven Hessenkarte auf Ihren Landkreis bzw. auf Ihre kreisfreie Stadt.

    Bei Menschen unter 21 Jahren wenden Sie sich bitte an das zuständige Jugendamt, bei Menschen über der individuellen Regelaltersgrenze an das Sozialamt Ihrer Stadt oder Gemeinde als örtlichem Träger der Eingliederungshilfe.

    Wenn Sie bereits an einem tagesstrukturierenden Angebot teilnehmen, sind auch die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihre Ansprechpartner.

  • Welche Formulare und Unterlagen?

    Welche Formulare und Unterlagen?

    Über unser Online-Formular können Sie einen

    stellen. Dieser Antrag wird direkt online ausgefüllt und an den LWV Hessen übermittelt. Es ist nicht notwendig, den Antrag nachträglich auszudrucken und in Papierform an uns zu übersenden.

     
    Alternativ stehen Ihnen das Antragsformular und die dazugehörigen Anlagen als PDF-Dateien zur Verfügung. Sie können diese hier herunterladen, ausfüllen, auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Bitte schicken Sie die fertiggestellten Unterlagen unterschrieben an uns. Vollständige Unterlagen helfen uns, Ihren Antrag zügig zu bearbeiten.

    Bitte beachten Sie dazu auch die Anleitung zum Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX

    Bitte reichen Sie außerdem ein:

    • Vorhandene aktuelle ärztliche Unterlagen (z.B. Arztberichte, Entlassungsberichte von Kliniken)
      Falls die eingereichten Unterlagen für die Bearbeitung Ihres Antrags nicht ausreichen sollten, beauftragt der LWV Hessen eine fach- oder amtsärztliche Begutachtung. Diese ist für Sie kostenfrei.

      Wenn Ihnen keine Unterlagen vorliegen, können Sie zur Beschleunigung  des Verfahrens direkt die Einverständniserklärung zur ärztlichen Begutachtung  herunterladen, ausfüllen, lokal auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Bitte vergessen Sie nicht, die Unterlagen zu unterschreiben, ehe Sie sie dem LWV Hessen zusenden.

    Sie finden die Antragsformulare für Leistungen des LWV auch im Formular-Finder auf dieser Seite unten rechts.

  • Wie wird die Leistung erbracht?

    Wie wird die Leistung erbracht?

    Es gibt in der Regel feste Gruppenangebote, an denen Sie sich beteiligen können. Innerhalb der Gruppen werden Vorschläge für eine sinnvolle Beschäftigung aufgegriffen. In den individuellen Hilfeplan, der mit Ihnen erarbeitet wird, können Sie eigene Vorstellungen und Ideen einbringen.

  • Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

    Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

    Wenn bei der Betreuung nicht im Vordergrund steht, die Hinführung zur Werkstatt zu fördern, ist aus dem Einkommen ein Beitrag zur Betreuung zu leisten (mehr über den Einsatz von Einkommen erfahren Sie hier).

    In diesem Fall ist - sofern die Vermögensfreigrenze überschritten wird - auch Vermögen nach
    § 139 SGB IX einzusetzen (mehr über den Einsatz von Vermögen erfahren Sie hier).

Weitere Informationen

Rechtliche Grundlagen

§ 99 i. V. m. § 2 Abs. 1 SGB IX

Formular-Finder

Von Blindengeld bis
Persönliches Budget

Hier finden Sie alle Formulare für Ihren Antrag auf Leistungen des LWV Hessen, aufgegliedert in Themengebiete.