Von Blindengeld bis
Persönliches Budget
Hier finden Sie alle Formulare für Ihren Antrag auf Leistungen des LWV Hessen, aufgegliedert in Themengebiete.
Menschen mit Abhängigkeitserkrankung stehen grundsätzlich alle Tagesstätten in Hessen offen. Daneben haben sich in einigen Regionen Angebote entwickelt, die speziell auf abhängigkeitserkrankte Menschen zugeschnitten sind. Hier stehen die Folgeerscheinungen einer langjährigen Suchtmittelabhängigkeit wie kognitive Störungen und körperliche Erkrankungen oder Einschränkungen im Vordergrund.
Abhängigkeitserkrankte Menschen müssen mindestens 15 Stunden in der Woche für mindestens drei Stunden täglich an den Angeboten teilnehmen. Die Teilnahme ist befristet.
Die Kosten für Leistungen in tagesstrukturierenden Angeboten für abhängigkeitserkrankte Menschen finanziert der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe.
Tagesstrukturierende Angebote Sucht richten sich an abhängigkeitserkrankte Menschen, die (vorübergehend oder auf Dauer) keine Ansprüche gegenüber dem Jobcenter/der Agentur für Arbeit haben und in den vor Ort vorhandenen Tagesstätten nicht die spezifische Unterstützung erhalten, die notwendig ist.
Die Lebensqualität abhängigkeitserkrankter Menschen soll verbessert werden, indem
Weitere Ziele sind
Für behinderte Menschen gibt es Anlaufstellen in ganz Hessen. Hier finden Sie zu den regionalen Ansprechpartnern, Angeboten und Adressen für
Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe beim LWV stellen, muss der LWV prüfen, ob eine "wesentliche Behinderung" vorhanden ist.
Dies ist der Fall, wenn zwei Voraussetzungen vorliegen:
Erstens müssen Sie eine chronische Erkrankung haben, zum Beispiel
Zweitens muss Ihre Erkrankung Ihren Alltag so einschränken, dass eine selbstständige Lebensführung erschwert ist.
Betroffen sein können die Bereiche
Leistungen der Eingliederungshilfe können auch Menschen in Anspruch nehmen, bei denen eine Behinderung droht. Dies wird in der Regel durch Ärztinnen und Ärzte im Rahmen einer Begutachtung festgestellt.
Bei Fragen wenden Sie sich an den LWV Hessen. Hierfür stehen Ihnen Ansprechpartnerinnen und -partner in den Regionen zur Verfügung. Klicken Sie bitte auf diesen Link und in der erscheinenden interaktiven Hessenkarte auf Ihren Landkreis bzw. auf Ihre kreisfreie Stadt.
Bei Menschen unter 21 Jahren wenden Sie sich bitte an das zuständige Jugendamt, bei Menschen über der individuellen Regelaltersgrenze an das Sozialamt Ihrer Stadt oder Gemeinde als örtlichem Träger der Eingliederungshilfe.
Wenn Sie bereits an einem tagesstrukturierenden Angebot teilnehmen, sind auch die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihre Ansprechpartner.
Über unser Online-Formular können Sie einen
stellen. Dieser Antrag wird direkt online ausgefüllt und an den LWV Hessen übermittelt. Es ist nicht notwendig, den Antrag nachträglich auszudrucken und in Papierform an uns zu übersenden.
Alternativ stehen Ihnen das Antragsformular und die dazugehörigen Anlagen als PDF-Dateien zur Verfügung. Sie können diese hier herunterladen, ausfüllen, auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Bitte schicken Sie die fertiggestellten Unterlagen unterschrieben an uns. Vollständige Unterlagen helfen uns, Ihren Antrag zügig zu bearbeiten.
Bitte beachten Sie dazu auch die Anleitung zum Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX
Bitte reichen Sie außerdem ein:
Sie finden die Antragsformulare für Leistungen des LWV auch im Formular-Finder auf dieser Seite unten rechts.
Es gibt in der Regel feste Gruppenangebote, an denen Sie sich beteiligen können. Innerhalb der Gruppen werden Vorschläge für eine sinnvolle Beschäftigung aufgegriffen. In den individuellen Hilfeplan, der mit Ihnen erarbeitet wird, können Sie eigene Vorstellungen und Ideen einbringen.
Wenn bei der Betreuung nicht im Vordergrund steht, die Hinführung zur Werkstatt zu fördern, ist aus dem Einkommen ein Beitrag zur Betreuung zu leisten (mehr über den Einsatz von Einkommen erfahren Sie hier).
In diesem Fall ist - sofern die Vermögensfreigrenze überschritten wird - auch Vermögen nach
§ 139 SGB IX einzusetzen (mehr über den Einsatz von Vermögen erfahren Sie hier).
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