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DAS PERSÖNLICHE BUDGET

DAS PERSÖNLICHE BUDGET

Mit dem Persönlichen Budget gibt der Gesetzgeber behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen die Möglichkeit, ihren Bedarf an Rehabilitations- und Teilhabeleistungen in eigener Verantwortung und Gestaltung mit Hilfe eines monatlich ausgezahlten Geldbetrages (Budget) zu decken. Das heißt, behinderte Menschen können eigenverantwortlich bestimmen, in welcher Form und von wem sie Leistungen erbringen lassen. Über die Verwendung der Geldleistungen kann der Budgetnehmer auf der Basis einer Zielvereinbarung frei verfügen.

Rechtsanspruch seit 2008

Seit dem 1. Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Der Landeswohlfahrtsverband Hessen ist als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach Beendigung der Schulausbildung für ein Persönliches Budget zuständig,

  • wenn Sie in einer besonderen Wohnform leben und dort die Leistungen oder Teile der Leistungen in Form eines Persönlichen Budgets in Anspruch nehmen möchten (primär sind hier Leistungen in einer ehemals als stationäre Wohneinrichtung bezeichneten Wohnform gemeint).
  • wenn Sie Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen erhalten und diese als Persönliches Budget in Anspruch nehmen möchten.
  • wenn Sie eine Unterstützung in Ihrer eigenen Wohnung erhalten und diese als Persönliches Budget in Anspruch nehmen möchten.
  • wenn eine dieser Leistungen direkt als Persönliches Budget beantragt wird.

Die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfeleistung bleibt auch über das Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze nach § 235 Abs.2 SGB VI bestehen, wenn die Leistung durchgängig erforderlich ist.

Schritte zur Leistung & häufig gestellte Fragen

  • An wen kann ich mich wenden?

    An wen kann ich mich wenden?

    Ihre Ansprechpartner beim LWV Hessen in den Regionen

    • Stadt Kassel
    • Landkreis Kassel
    • Landkreis Fulda
    • Landkreis Hersfeld-Rotenburg
    • Schwalm-Eder-Kreis
    • Landkreis Waldeck-Frankenberg
    • Werra-Meißner-Kreis

    Michaela Bakir
    Teilhabe Nord-Ost

    Hauptverwaltung Kassel
    Ständeplatz 6 - 10
    34117 Kassel
    Telefon 0561 1004 - 2985
    E-Mail michaela.bakir@lwv-hessen.de


    • Landkreis Gießen
    • Lahn-Dill-Kreis
    • Landkreis Marburg-Biedenkopf
    • Vogelsbergkreis
    • Wetteraukreis

    Dirk Lindemann
    Teilhabe Mitte

    Regionalverwaltung Darmstadt
    Steubenplatz 16
    64293 Darmstadt
    Telefon 06151 801 - 297
    E-Mail dirk.lindemann@lwv-hessen.de

    Marc Schinckel
    Teilhabe Mitte

    Regionalverwaltung Wiesbaden
    Frankfurter Straße 44
    65189 Wiesbaden
    Telefon 0611 156 - 208
    E-Mail marc.schinckel@lwv-hessen.de


    • Stadt Frankfurt
    • Hochtaunuskreis
    • Landkreis Limburg-Weilburg
    • Main-Taunus-Kreis
    • Rheingau-Taunus-Kreis
    • Stadt Wiesbaden

    Rafael Kreuzer
    Teilhabe Südwest

    Regionalverwaltung Wiesbaden
    Frankfurter Straße 44
    65189 Wiesbaden
    Telefon 0611 156 - 326
    E-Mail rafael.kreuzer@lwv-hessen.de


    • Landkreis Bergstraße
    • Stadt Darmstadt
    • Landkreis Darmstadt-Dieburg
    • Landkreis Groß-Gerau
    • Main-Kinzig-Kreis
    • Odenwaldkreis
    • Stadt Offenbach
    • Landkreis Offenbach

    Sybille Schwahn
    Teilhabe Südost

    Regionalverwaltung Darmstadt
    Steubenplatz 16
    64293 Darmstadt
    Telefon 06151 801 - 314
    E-Mail sybille.schwahn@lwv-hessen.de

    Sie kommen aus Hessen und leben oder arbeiten in einem anderen Bundesland, dann wenden Sie sich an

    Nicola Behnken
    Fachbereich Überregionale Leistungen

    Hauptverwaltung Kassel
    Ständeplatz 6 - 10
    34117 Kassel
    Telefon 0561 1004 - 2722
    E-Mail nicola.behnken@lwv-hessen.de


    Für Menschen, die Leistungen des sozialen Entschädigungsrechts erhalten

    Ariane Kroll
    Hauptfürsorgestelle

    Hauptverwaltung Kassel
    Ständeplatz 6 - 10
    34117 Kassel
    Telefon 0561 1004 - 2242
    E-Mail ariane.kroll@lwv-hessen.de
     

    Für Leistungen vom Integrationsamt

    Petra Friedrich
    Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf
    Hauptverwaltung Kassel
    Ständeplatz 6 - 10
    34117 Kassel
    Telefon 0561 1004 - 2208
    E-Mail petra.friedrich@lwv-hessen.de

  • Welche Formulare und Unterlagen?

    Welche Formulare und Unterlagen?

    Formulare und Unterlagen für die Beantragung des Persönlichen Budgets finden Sie hier oder im Formular-Finder auf dieser Seite unten rechts unter 8. Persönliches Budget.

  • Fragen & Antworten zum Persönlichen Budget

    Fragen & Antworten zum Persönlichen Budget

    Was ist eigentlich das Persönliche Budget?

    Es ist ein Geldbetrag, der direkt an den Budgetnehmer ausgezahlt wird. Mit einem Persönlichen Budget können behinderte Menschen Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe selbstständig einkaufen und bezahlen.

    Wie hoch ist das Persönliche Budget?

    Das Persönliche Budget soll den individuell festgestellten Bedarf eines behinderten Menschen decken. Die Höhe des Geldbetrages soll deshalb individuell auf der Grundlage dieses Bedarfes festgelegt werden.

    Wer kann ein Persönliches Budget beantragen?

    Den Antrag kann jeder behinderte Mensch stellen, unabhängig von der Schwere seiner Behinderung.

    Welche Leistungen zur Teilhabe kommen für ein Persönliches Budget in Betracht?

    Es gilt der Grundsatz: Alle alltäglichen und regelmäßig wiederkehrenden Reha- und Teilhabeleistungen, die für eine am individuellen Bedarf ausgerichtete, angemessene und zweckmäßige Unterstützung der Teilhabe in Betracht kommen, sind budgetfähig.

    Wo kann man einen Antrag auf ein Persönliches Budget stellen?

    Das Persönliche Budget wird auch trägerübergreifend zur Verfügung gestellt, d. h. ein Antrag kann bei jedem Leistungsträger gestellt werden. Leistungsträger können

    • die Krankenkassen,
    • die Bundesagentur für Arbeit,
    • die Unfallversicherung,
    • die Rentenversicherung,
    • die Hauptfürsorgestelle, 
    • die öffentliche Jugendhilfe,
    • die Sozialhilfeträger,
    • die Pflegekassen,
    • die Integrationsämter sein.

    Das Persönliche Budget kann auch trägerübergreifend erbracht werden. Das bedeutet, dass verschiedene Träger der Rehabilitation, die Pflegekassen und das Integrationsamt gleichzeitig an dem Persönlichen Budget beteiligt sein können.

    Wer unterstützt mich bei der Beantragung und Verwaltung des Budgets und kostet diese Unterstützung etwas?

    Eine Unterstützung kann kostenlos durch den Leistungsträger erfolgen, der den Antrag bearbeitet, sowie durch Verbände der Selbsthilfe oder sonstige Beratungsstellen, z. B. der Verbände der Wohlfahrtspflege.

Formular-Finder

Von Blindengeld bis
Persönliches Budget

Hier finden Sie alle Formulare für Ihren Antrag auf Leistungen des LWV Hessen, aufgegliedert in Themengebiete.