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BETRIEBSINTEGRIERTE BESCHÄFTIGUNGSPLÄTZE (BiB)

BETRIEBSINTEGRIERTE BESCHÄFTIGUNGSPLÄTZE (BiB)

Betriebsintegrierte Beschäftigungsplätze (BiB) sind Arbeitsplätze, die von einer Werkstatt für behinderte Menschen in private und öffentliche Betriebe verlagert wurden. Der/die Werkstattbeschäftigte arbeitet in diesem Fall also in einem regulären Betrieb; durch die Werkstatt wird allerdings weiterhin eine Unterstützung am Arbeitsplatz gewährleistet.

Die Kosten für Leistungen eines BiB finanziert der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe.

Zielgruppe

Betriebsintegrierte Beschäftigungsplätze stehen allen interessierten und geeigneten Beschäftigten einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) offen. Dabei ist es egal, ob sie im Eingangsverfahren, im Berufsbildungsbereich oder im Arbeitsbereich tätig sind. Sie können sich an den LWV Hessen als Ansprechpartner wenden.

Ziele

Die Ziele und die damit verbundenen Maßnahmen hängen von den individuellen Möglichkeiten der/des Werkstattbeschäftigten ab.

Die Tätigkeit auf einem Betriebsintegrierten Beschäftigungsplatz kann

  • den Übergang aus der Werkstatt in ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis vorbereiten,
  • eine Möglichkeit zur langfristigen beruflichen Teilhabe außerhalb der Werkstatt sein,
  • Menschen, die vor Eintritt in die Werkstatt bereits auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt waren, helfen, schnell dort wieder Fuß zu fassen.

Leistungen

Wer auf einem BiB arbeitet,

  • kann auch in Teilzeit beschäftigt sein
  • wird von der WfbM begleitet,
  • erhält ein Beschäftigungsentgelt von der Werkstatt,
  • ist über die Werkstatt sozialversichert.

Wer noch bei Angehörigen oder in einer eigenen Wohnung lebt, kann durch den LWV Hessen bei Bedarf ergänzende Leistungen finanziert bekommen, z. B. pflegerische Unterstützung oder Leistungen zur Freizeitgestaltung.

Schritte zur Leistung

  • Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Die Voraussetzungen für ein BiB sind erfüllt, wenn Sie durch eine wesentliche Behinderung nur eingeschränkt am Arbeitsleben teilnehmen, aber mit Unterstützung dennoch in einem Betrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können.

  • Was ist eine wesentliche Behinderung?

    Was ist eine wesentliche Behinderung?

    Was ist eine wesentliche Behinderung?

    Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe beim LWV stellen, muss der LWV prüfen, ob eine "wesentliche Behinderung" vorhanden ist.
    Dies ist der Fall, wenn zwei Voraussetzungen vorliegen:

    Erstens müssen Sie eine chronische Erkrankung haben, zum Beispiel

    • eine körperliche Erkrankung, auch Erkrankung des Gehirns, mit verschiedenartigen dauerhaften Folgen,
    • eine seelische Erkrankung und Abhängigkeitserkrankung,
    • eine geistige Beeinträchtigung,
    • eine Sinnesbeeinträchtigung wie Blindheit, Taubheit, fehlende Sprache oder andere Störungen der Wahrnehmung.

      Weitere Informationen erhalten Sie im Rahmen der Beratung durch den LWV Hessen oder den Träger der Rehabilitation, bei dem Sie einen Antrag gestellt haben.

    Zweitens muss Ihre Erkrankung Ihren Alltag so einschränken, dass eine selbstständige Lebensführung erschwert ist.

    Betroffen sein können die Bereiche

    • Haushaltsführung und Selbstversorgung,
    • Schulbesuch und Ausbildung,
    • Arbeitsleben,
    • Freizeitgestaltung,
    • Mobilität.

      Die Einschränkungen müssen länger als sechs Monate bestehen. Der Körper- und Gesundheitszustand muss zugleich von dem „für das Lebensalter typischen Zustand abweichen“.

    Leistungen der Eingliederungshilfe können auch Menschen in Anspruch nehmen, bei denen eine Behinderung droht. Dies wird in der Regel durch Ärztinnen und Ärzte im Rahmen einer Begutachtung festgestellt.

  • An wen kann ich mich wenden?

    An wen kann ich mich wenden?

    Ihre Ansprechpartner beim LWV Hessen in den Regionen

    • Stadt Kassel
    • Landkreis Kassel
    • Landkreis Fulda
    • Landkreis Hersfeld-Rotenburg
    • Schwalm-Eder-Kreis
    • Landkreis Waldeck-Frankenberg
    • Werra-Meißner-Kreis

    Sandra Melchior
    Teilhabe Nordost

    Hauptverwaltung Kassel
    Ständeplatz 6 - 10
    34117 Kassel
    Telefon 0561 1004 - 2604
    E-Mail sandra.melchior@lwv-hessen.de

    • Landkreis Gießen
    • Lahn-Dill-Kreis
    • Landkreis Marburg-Biedenkopf
    • Vogelsbergkreis
    • Wetteraukreis

    Rolf Schlieckmann
    Teilhabe Mitte

    Hauptverwaltung Kassel
    Ständeplatz 6 - 10
    34117 Kassel
    Telefon 0561 1004 - 2880
    E-Mail rolf.schlieckmann@lwv-hessen.de

    • Stadt Frankfurt
    • Hochtaunuskreis
    • Landkreis Limburg-Weilburg
    • Main-Taunus-Kreis
    • Rheingau-Taunus-Kreis
    • Stadt Wiesbaden

    Rafael Kreuzer
    Teilhabe Südwest

    Regionalverwaltung Wiesbaden
    Frankfurter Straße 44
    65189 Wiesbaden
    Telefon 0611 156 - 326
    E-Mail rafael.kreuzer@lwv-hessen.de

    • Landkreis Bergstraße
    • Stadt Darmstadt
    • Landkreis Darmstadt-Dieburg
    • Landkreis Groß-Gerau
    • Main-Kinzig-Kreis
    • Odenwaldkreis
    • Stadt Offenbach
    • Landkreis Offenbach

    Sybille Schwahn
    Teilhabe Südost

    Regionalverwaltung Darmstadt
    Steubenplatz 16
    64293 Darmstadt
    Telefon 06151 801 - 314
    E-Mail sybille.schwahn@lwv-hessen.de

    Sie kommen aus Hessen und leben oder arbeiten in einem anderen Bundesland, dann wenden Sie sich an

    Nicola Behnken
    Fachbereich Überregionale Leistungen

    Hauptverwaltung Kassel
    Ständeplatz 6 - 10
    34117 Kassel
    Telefon 0561 1004 - 2722
    E-Mail nicola.behnken@lwv-hessen.de

    Wenn Sie in einer WfbM arbeiten, sind die Fachkraft für berufliche Integration bzw. der Sozialdienst oder auch die Gruppenleiterinnen und -leiter Ihre Ansprechpartner.

  • Welche Formulare und Unterlagen?

    Welche Formulare und Unterlagen?

    Über unser Online-Formular können Sie einen

    stellen. Dieser Antrag wird direkt online ausgefüllt und an den LWV Hessen übermittelt. Es ist nicht notwendig, den Antrag nachträglich auszudrucken und in Papierform an uns zu übersenden.

     
    Alternativ stehen Ihnen das Antragsformular und die dazugehörigen Anlagen als PDF-Dateien zur Verfügung. Sie können diese hier herunterladen, ausfüllen, auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Bitte schicken Sie die fertiggestellten Unterlagen unterschrieben an uns. Vollständige Unterlagen helfen uns, Ihren Antrag zügig zu bearbeiten.

    Bitte beachten Sie dazu auch die Anleitung zum Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX


    Ggf. beauftragt der LWV Hessen ein amtsärztliches Gutachten beim zuständigen Gesundheitsamt. Dieses ist für Sie kostenfrei.

    Zu einem späteren Zeitpunkt wird zur Sicherstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen mit Zustimmung der/des Beschäftigten ein Beschäftigungsvertrag zwischen der Beschäftigungsfirma und der Werkstatt geschlossen. Dieser enthält Regelungen u. a. über die Art, Dauer und den Umfang der Beschäftigung, das Beschäftigungsentgelt sowie die Urlaubs- und Arbeitszeit.

    Sie finden die Formulare für den Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe auch im Formular-Finder auf dieser Seite unten rechts.

  • Wie wird die Leistung erbracht?

    Wie wird die Leistung erbracht?

    Mitarbeitende einer Werkstatt bereiten Sie auf Ihre Tätigkeit im Betrieb vor und unterstützen Sie auch vor Ort. Der Umfang der Unterstützung ist unterschiedlich und hängt von Ihrem persönlichen Bedarf ab.

  • Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

    Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

    Nein.

Formular-Finder

Von Blindengeld bis
Persönliches Budget

Hier finden Sie alle Formulare für Ihren Antrag auf Leistungen des LWV Hessen, aufgegliedert in Themengebiete.