Von Blindengeld bis
Persönliches Budget
Hier finden Sie alle Formulare für Ihren Antrag auf Leistungen des LWV Hessen, aufgegliedert in Themengebiete.
Betriebsintegrierte Beschäftigungsplätze (BiB) sind Arbeitsplätze, die von einer Werkstatt für behinderte Menschen in private und öffentliche Betriebe verlagert wurden. Der/die Werkstattbeschäftigte arbeitet in diesem Fall also in einem regulären Betrieb; durch die Werkstatt wird allerdings weiterhin eine Unterstützung am Arbeitsplatz gewährleistet.
Die Kosten für Leistungen eines BiB finanziert der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe.
Betriebsintegrierte Beschäftigungsplätze stehen allen interessierten und geeigneten Beschäftigten einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) offen. Dabei ist es egal, ob sie im Eingangsverfahren, im Berufsbildungsbereich oder im Arbeitsbereich tätig sind. Sie können sich an den LWV Hessen als Ansprechpartner wenden.
Die Ziele und die damit verbundenen Maßnahmen hängen von den individuellen Möglichkeiten der/des Werkstattbeschäftigten ab.
Die Tätigkeit auf einem Betriebsintegrierten Beschäftigungsplatz kann
Wer auf einem BiB arbeitet,
Wer noch bei Angehörigen oder in einer eigenen Wohnung lebt, kann durch den LWV Hessen bei Bedarf ergänzende Leistungen finanziert bekommen, z. B. pflegerische Unterstützung oder Leistungen zur Freizeitgestaltung.
Die Voraussetzungen für ein BiB sind erfüllt, wenn Sie durch eine wesentliche Behinderung nur eingeschränkt am Arbeitsleben teilnehmen, aber mit Unterstützung dennoch in einem Betrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können.
Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe beim LWV stellen, muss der LWV prüfen, ob eine "wesentliche Behinderung" vorhanden ist.
Dies ist der Fall, wenn zwei Voraussetzungen vorliegen:
Erstens müssen Sie eine chronische Erkrankung haben, zum Beispiel
Zweitens muss Ihre Erkrankung Ihren Alltag so einschränken, dass eine selbstständige Lebensführung erschwert ist.
Betroffen sein können die Bereiche
Leistungen der Eingliederungshilfe können auch Menschen in Anspruch nehmen, bei denen eine Behinderung droht. Dies wird in der Regel durch Ärztinnen und Ärzte im Rahmen einer Begutachtung festgestellt.
Sandra Melchior
Teilhabe Nordost
Hauptverwaltung Kassel
Ständeplatz 6 - 10
34117 Kassel
Telefon 0561 1004 - 2604
E-Mail sandra.melchior@lwv-hessen.de
Rolf Schlieckmann
Teilhabe Mitte
Hauptverwaltung Kassel
Ständeplatz 6 - 10
34117 Kassel
Telefon 0561 1004 - 2880
E-Mail rolf.schlieckmann@lwv-hessen.de
Rafael Kreuzer
Teilhabe Südwest
Regionalverwaltung Wiesbaden
Frankfurter Straße 44
65189 Wiesbaden
Telefon 0611 156 - 326
E-Mail rafael.kreuzer@lwv-hessen.de
Sybille Schwahn
Teilhabe Südost
Regionalverwaltung Darmstadt
Steubenplatz 16
64293 Darmstadt
Telefon 06151 801 - 314
E-Mail sybille.schwahn@lwv-hessen.de
Nicola Behnken
Fachbereich Überregionale Leistungen
Hauptverwaltung Kassel
Ständeplatz 6 - 10
34117 Kassel
Telefon 0561 1004 - 2722
E-Mail nicola.behnken@lwv-hessen.de
Wenn Sie in einer WfbM arbeiten, sind die Fachkraft für berufliche Integration bzw. der Sozialdienst oder auch die Gruppenleiterinnen und -leiter Ihre Ansprechpartner.
Über unser Online-Formular können Sie einen
stellen. Dieser Antrag wird direkt online ausgefüllt und an den LWV Hessen übermittelt. Es ist nicht notwendig, den Antrag nachträglich auszudrucken und in Papierform an uns zu übersenden.
Alternativ stehen Ihnen das Antragsformular und die dazugehörigen Anlagen als PDF-Dateien zur Verfügung. Sie können diese hier herunterladen, ausfüllen, auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Bitte schicken Sie die fertiggestellten Unterlagen unterschrieben an uns. Vollständige Unterlagen helfen uns, Ihren Antrag zügig zu bearbeiten.
Bitte beachten Sie dazu auch die Anleitung zum Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX
Ggf. beauftragt der LWV Hessen ein amtsärztliches Gutachten beim zuständigen Gesundheitsamt. Dieses ist für Sie kostenfrei.
Zu einem späteren Zeitpunkt wird zur Sicherstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen mit Zustimmung der/des Beschäftigten ein Beschäftigungsvertrag zwischen der Beschäftigungsfirma und der Werkstatt geschlossen. Dieser enthält Regelungen u. a. über die Art, Dauer und den Umfang der Beschäftigung, das Beschäftigungsentgelt sowie die Urlaubs- und Arbeitszeit.
Sie finden die Formulare für den Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe auch im Formular-Finder auf dieser Seite unten rechts.
Mitarbeitende einer Werkstatt bereiten Sie auf Ihre Tätigkeit im Betrieb vor und unterstützen Sie auch vor Ort. Der Umfang der Unterstützung ist unterschiedlich und hängt von Ihrem persönlichen Bedarf ab.
Nein.
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