In den ersten Lebensjahren werden entscheidende Weichen für die Entwicklung eines Kindes gestellt. Je früher Fördermaßnahmen bei Kindern mit beeinträchtigter Sehfähigkeit beginnen, umso größer ist das Entwicklungspotenzial.
Sehbehinderte oder blinde Kinder werden bis zum Schuleintritt von unseren Interdisziplinären Frühberatungsstellen begleitet und gefördert. Außerdem werden auch sehende Kinder gefördert, deren Eltern hochgradig sehbehindert oder blind sind. Den Eltern wird Beratung und Unterstützung angeboten.
Ziel ist, allen Kindern eine gute Chance auf eine möglichst optimale Sehentwicklung zu bieten und die Auswirkungen der Sehschädigung auf die Gesamtentwicklung zu vermindern.
Für die Familien ist diese Frühförderung und Beratung kostenfrei. Die Kosten der individuellen Einzelförderung werden bei Bedarf und auf Antrag vom zuständigen örtlichen Träger der Eingliederungshilfe übernommen.