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Die Finanzierung des LWV Hessen

Die Finanzierung des LWV Hessen

Die gesetzliche Grundlage der Finanzierung des LWV und seine Aufgaben bildet Paragraph 14 des Öffnet internen Link in aktuellem FensterGesetzes über den Landeswohlfahrtsverband Hessen.

Dieser beschreibt drei Säulen:

Die Verbandsumlage – also der Beitrag, den die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger gemessen an ihrer Steuerkraft jährlich an den LWV zahlen – ist mittlerweile zur Hauptsäule der Finanzierung des Landeswohlfahrtsverbandes geworden.

Grafik Eingliederungshilfe/Sozialhilfe im Verhältnis zur Verbandsumlage