Die gesetzliche Grundlage der Finanzierung des LWV und seine Aufgaben bildet Paragraph 14 des Gesetzes über den Landeswohlfahrtsverband Hessen.
Dieser beschreibt drei Säulen:
Die Verbandsumlage – also der Beitrag, den die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger gemessen an ihrer Steuerkraft jährlich an den LWV zahlen – ist mittlerweile zur Hauptsäule der Finanzierung des Landeswohlfahrtsverbandes geworden.