Die Revision beim Landeswohlfahrtsverband Hessen nimmt durch gesetzlichen und übertragenen Auftrag selbstständig und unabhängig eine Prüfungs- und Beratungsfunktion wahr. Durch zeitnahe, prozessbegleitende Prüfungen und umfassendere Systembetrachtungen werden der Verwaltung Informationen zur wirkungsvollen Unterstützung und Entscheidungsvorbereitung zur Verfügung gestellt.
Die Revision unterstützt das gesamte Verwaltungshandeln mit dem Ziel, dass Aufgaben ordnungsmäßig, wirtschaftlich und zweckmäßig erfüllt werden, und arbeitet mit der Verwaltung partnerschaftlich zusammen. Mit den Gesellschaften des Vitos-Konzerns sind Serviceverträge für die Prüfungen abgeschlossen worden.
Leiterin
Dr. Helga Hornung
Telefon 0561 1004 - 2755
Telefon Vorzimmer 0561 1004 - 2237
Fax 0561 1004 - 1755
E-Mail helga.hornung@lwv-hessen.de oder
E-Mail kontakt-revision@lwv-hessen.de
Stellvertretender Leiter
Wolfgang Höhne
Telefon 0561 1004 - 2032
Fax 0561 1004 - 1032
E-Mail wolfgang.hoehne@lwv-hessen.de
Die Leitung der Revision ist für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erledigung der Dienstgeschäfte verantwortlich. Sie teilt den Bediensteten der Revision Prüfungs- und Aufgabengebiete und darüber hinaus im Bedarfsfall weitere Prüfungsaufgaben zu.
Prüfungsbereichsleiter und stellvertretender Leiter der Revision
Wolfgang Höhne
Telefon 0561 1004 - 2032
Fax 0561 1004 - 1032
E-Mail wolfgang.hoehne@lwv-hessen.de
Stellvertretender Prüfungsbereichsleiter
Dominic Kuntscher
Telefon 0561 1004 - 2053
Fax 0561 1004 - 1053
E-Mail dominic.kuntscher@lwv-hessen.de
Der Prüfungsbereich hat folgende Aufgaben:
Prüfungsbereichsleiter
Torsten Peter
Telefon 0561 1004 - 2899
Fax 0561 1004 - 1899
E-Mail torsten.peter@lwv-hessen.de
Stellvertretende Prüfungsbereichsleiterin
Monika Jäger
Telefon 0561 1004 - 2926
Fax 0561 1004 - 1926
E-Mail monika.jaeger@lwv-hessen.de
Das Arbeitsgebiet des Prüfungsbereichs erstreckt sich auf
Prüfungsbereichsleiter
Frank Werner
Telefon 0561 1004 - 2449
Fax 0561 1004 - 1449
E-Mail frank.werner@lwv-hessen.de
Der Prüfungsbereich Sozialwesen prüft die Geschäftsprozesse und Systeme zur Leistungsgewährung sowie die laufenden Vorgänge des SGB IX, SGB XII u. a.
der KOF (Kriegsopferfürsorge) nach dem BVG und Sondergesetzen u. a.
der Einziehung der Ausgleichsabgabe und Leistungsgewährung nach dem SGB IX u. a.
Weitere Aufgaben des Prüfbereiches Sozialwesen sind u. a. die Prüfung der mit Einrichtungen geschlossenen Vereinbarungen, der an Soziale Dienste gewährten LWV-Mittel, der Verwendungsnachweise und die Prüfung im Rahmen des doppischen Jahresabschlusses.