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Wohnen in einer besonderen Wohnform

Wohnen in einer besonderen Wohnform

Menschen mit Behinderungen können in besonderen Wohnformen leben. Diese bieten eine umfassende Betreuung rund um die Uhr. Der Umfang der Unterstützung richtet sich nach dem individuellen Bedarf, den Zielen und den Wünschen der behinderten Person.

Das Zusammenleben in Einrichtungen einer besonderen Wohnform (früher: stationäres Wohnen) für erwachsene behinderte Menschen ist überwiegend in Wohngruppen organisiert. In der Regel stehen Ein- oder Zweipersonenzimmer zur Verfügung, Küche und Aufenthaltsräume werden gemeinschaftlich genutzt.

Der Tagesablauf orientiert sich an den organisatorischen Abläufen in der Wohngruppe. Bei Betreuung, Förderung und Pflege stehen die individuellen Bedürfnisse und die weitgehende Selbstständigkeit des einzelnen behinderten Menschen im Vordergrund. Je nach Bedarf ist am Tag und auch in der Nacht ständig qualifiziertes Betreuungspersonal vor Ort.

Weitere Unterstützung

Für die Teilnahme am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben und/oder zur Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten kann bei Bedarf zusätzlich eine Assistenz als Leistung zur sozialen Teilhabe beim LWV Hessen beantragt werden. Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass eine solche Unterstützung nicht in ausreichendem Umfang im Rahmen der besonderen Wohnform oder anderer Teilhabeleistungen erbracht wird.

Bei pflegerischem Bedarf

Leben Menschen mit Behinderung, die einen pflegerischen Bedarf haben, in besonderen Wohnformen, umfassen die Leistungen der Eingliederungshilfe auch die notwendigen Pflegeleistungen in der Wohneinrichtung.

Persönliches Budget

Grundsätzlich können alle Assistenzleistungen auch als Persönliches Budget in Anspruch genommen werden.

Schritte zur Leistung

  • Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Die Voraussetzungen sind erfüllt, wenn Sie durch eine wesentliche Behinderung wesentlich in der sozialen Teilhabe eingeschränkt sind.

  • Was ist eine wesentliche Behinderung?

    Was ist eine wesentliche Behinderung?

    Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe beim LWV stellen, muss der LWV prüfen, ob eine "wesentliche Behinderung" vorhanden ist.
    Dies ist der Fall, wenn zwei Voraussetzungen vorliegen:

    Erstens müssen Sie eine chronische Erkrankung haben, zum Beispiel

    • eine körperliche Erkrankung, auch Erkrankung des Gehirns, mit verschiedenartigen dauerhaften Folgen,
    • eine seelische Erkrankung und Abhängigkeitserkrankung,
    • eine geistige Beeinträchtigung,
    • eine Sinnesbeeinträchtigung wie Blindheit, Taubheit, fehlende Sprache oder andere Störungen der Wahrnehmung.

      Weitere Informationen erhalten Sie im Rahmen der Beratung durch den LWV Hessen oder den Träger der Rehabilitation, bei dem Sie einen Antrag gestellt haben.

    Zweitens muss Ihre Erkrankung Ihren Alltag so einschränken, dass eine selbstständige Lebensführung erschwert ist.

    Betroffen sein können die Bereiche

    • Haushaltsführung und Selbstversorgung,
    • Schulbesuch und Ausbildung,
    • Arbeitsleben,
    • Freizeitgestaltung,
    • Mobilität.

      Die Einschränkungen müssen länger als sechs Monate bestehen. Der Körper- und Gesundheitszustand muss zugleich von dem „für das Lebensalter typischen Zustand abweichen“.

    Leistungen der Eingliederungshilfe können auch Menschen in Anspruch nehmen, bei denen eine Behinderung droht. Dies wird in der Regel durch Ärztinnen und Ärzte im Rahmen einer Begutachtung festgestellt.

  • An wen kann ich mich wenden?

    An wen kann ich mich wenden?

    Bei Fragen wenden Sie sich an den LWV Hessen. Hierfür stehen Ihnen Ansprechpartnerinnen und -partner in den Regionen zur Verfügung. Klicken Sie bitte auf diesen Link und in der erscheinenden interaktiven Hessenkarte auf Ihren Landkreis bzw. auf Ihre kreisfreie Stadt.


    Wenn Sie im Rahmen der Kriegsopferfürsorge eine Beschädigten- oder Hinterbliebenenrente nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten oder zu folgenden geschädigten Personengruppen zählen:

    • Impfgeschädigte
    • Zivildienstleistende
    • Opfer von Gewalttaten
    • politische Gefangene in der ehemaligen DDR
    • Opfer politisch motivierter Strafverfolgungsmaßnahmen in der ehemaligen DDR
    • Opfer politisch motivierter Verwaltungsentscheidungen in der ehemaligen DDR, 

    dann wenden Sie sich per Klick auf diesen Link an die hessenweit zuständigen Ansprechpersonen.

  • Welche Formulare und Unterlagen?

    Welche Formulare und Unterlagen?

    Über unser Online-Formular können Sie einen

    stellen. Dieser Antrag wird direkt online ausgefüllt und an den LWV Hessen übermittelt. Es ist nicht notwendig, den Antrag nachträglich auszudrucken und in Papierform an uns zu übersenden.

     
    Alternativ stehen Ihnen das Antragsformular und die dazugehörigen Anlagen als PDF-Dateien zur Verfügung. Sie können diese hier herunterladen, ausfüllen, auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Bitte schicken Sie die fertiggestellten Unterlagen unterschrieben an uns. Vollständige Unterlagen helfen uns, Ihren Antrag zügig zu bearbeiten.

    Bitte beachten Sie dazu auch die Anleitung zum Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX

    Bitte reichen Sie außerdem ein:

    • Vorhandene aktuelle ärztliche Unterlagen (z. B. Arztberichte, Entlassungsberichte von Kliniken)

    Falls die eingereichten Unterlagen für die Bearbeitung Ihres Antrags nicht ausreichen sollten, beauftragt der LWV Hessen eine fach- oder amtsärztliche Begutachtung. Diese ist für Sie kostenfrei.

    Wenn Ihnen keine Unterlagen vorliegen, können Sie zur Beschleunigung  des Verfahrens direkt die Einverständniserklärung zur ärztlichen Begutachtung herunterladen, ausfüllen, lokal auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Bitte vergessen Sie nicht, die Unterlagen zu unterschreiben, ehe Sie sie dem LWV Hessen zusenden.

    Unter der oben aufgeführten Frage „An wen kann ich mich wenden?“ finden Sie die für Sie zuständige Ansprechperson beim LWV Hessen.

    Sie finden die Formulare für den Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe auch im Formular-Finder auf dieser Seite unten rechts.

  • Wie wird die Leistung erbracht?

    Wie wird die Leistung erbracht?

    Der Fachdienst zur Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung des LWV Hessen oder auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Leistungserbringers erstellen gemeinsam mit dem behinderten Menschen einen individuellen Teilhabeplan. Die Bedarfe, Wünsche und Ziele des behinderten Menschen und die dafür benötigten Leistungen werden ermittelt und im Teilhabeplan festgehalten.

    Der behinderte Mensch erhält die Assistenz durch einen vom LWV Hessen anerkannten Dienst seiner Wahl.

  • Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

    Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

    Leistungsberechtigte sowie Unterhaltsverpflichtete müssen sich ggfs. finanziell an den Kosten beteiligen, wenn bestimmte Freigrenzen überschritten sind. Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier.

Formular-Finder

Von Blindengeld bis
Persönliches Budget

Hier finden Sie alle Formulare für Ihren Antrag auf Leistungen des LWV Hessen, aufgegliedert in Themengebiete.