Kommunale Beteiligungen spielen heute eine erhebliche Rolle für die Leistungserbringung durch die öffentliche Hand. Während viele Leistungen traditionell durch die Behörde selbst erbracht wurden, erfolgt zunehmend eine Verlagerung in öffentliche Unternehmen.
Auch dem Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen ist die Möglichkeit eröffnet, für die Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben privatrechtliche Organisationsformen zu nutzen. Zu diesem Zweck kann er unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen Gesellschaften gründen oder sich an ihnen beteiligen. Der LWV gründete seine als Eigenbetriebe geführten Einrichtungen in Kapitalgesellschaften um und wählte die Rechtsform der GmbH, um die ihm übertragenen Aufgaben schneller, effektiver und kostengünstiger erledigen zu können.
Unbeschadet dieser Entwicklung, Aufgaben in zunehmendem Maße in privatrechtlichen Organisationsformen wahrzunehmen, unterliegen die ausgegliederten Unternehmen dem Einfluss des Gesellschafters LWV und seinen strategischen und fachlichen Vorgaben. Die Eigen- und Beteiligungsgesellschaften erfüllen öffentliche Aufgaben, so dass die Gewinnorientierung nicht der vorrangig bestimmende Faktor sein kann.
Ziel des LWV ist es, dass die an eigenständige Organisationsformen übertragenen Aufgaben qualitativ und quantitativ sicher und rechtlich einwandfrei erfüllt werden.
Dabei gilt es in jedem einzelnen Beteiligungsverhältnis, das allem voranstehende öffentliche Interesse mit den unternehmerischen Einzelinteressen in Einklang zu bringen, ohne die unternehmerischen Entscheidungsspielräume einzuschränken.
Zu den Unternehmensbeteiligungen des LWV Hessen gehören die Vitos Holding mit ihren Tochtergesellschaften sowie die Anlei-Service GmbH. Die Stiftungsforsten Kloster Haina werden als optimierter Regiebetrieb geführt.
Bindeglied zwischen dem LWV Hessen und dessen Unternehmensbeteiligungen ist das Beteiligungsmanagement.
Fachbereichsleiterin Beteiligungsmanagement
Babette Reinhold
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Vorzimmer
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