Von Blindengeld bis
Persönliches Budget
Hier finden Sie alle Formulare für Ihren Antrag auf Leistungen des LWV Hessen, aufgegliedert in Themengebiete.
Der Berufsbildungsbereich schließt sich dem Eingangsverfahren einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) an. Im Eingangsverfahren wurde zuvor geklärt, dass die Werkstatt die geeignete Einrichtung für die Teilhabe des betreffenden behinderten Menschen am Arbeitsleben ist.
Das Angebot richtet sich an Menschen, deren Aussichten, am Arbeitsleben teilzuhaben, wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind. Sie benötigen deshalb Unterstützung, um zur Teilhabe am Arbeitsleben befähigt zu werden.
Ziele des Berufsbildungsbereiches sind,
Wer im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt arbeitet,
Die Voraussetzungen sind erfüllt, wenn Sie durch eine wesentliche Behinderung wesentlich an der Teilhabe am Arbeitsleben eingeschränkt sind und daher keiner anderen Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen können.
Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe beim LWV stellen, muss der LWV prüfen, ob eine "wesentliche Behinderung" vorhanden ist.
Dies ist der Fall, wenn zwei Voraussetzungen vorliegen:
Erstens müssen Sie eine chronische Erkrankung haben, zum Beispiel
Zweitens muss Ihre Erkrankung Ihren Alltag so einschränken, dass eine selbstständige Lebensführung erschwert ist.
Betroffen sein können die Bereiche
Leistungen der Eingliederungshilfe können auch Menschen in Anspruch nehmen, bei denen eine Behinderung droht. Dies wird in der Regel durch Ärztinnen und Ärzte im Rahmen einer Begutachtung festgestellt.
Bei Fragen können Sie sich an die zuständigen Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder – wenn Sie mindestens 180 Beitragsmonate erworben haben – der Deutschen Rentenversicherung Land/Bund wenden. Diese beiden Rehabilitationsträger sind vorrangig für Sie zuständig.
Dies erfragen Sie bitte bei der Agentur für Arbeit bzw. der Deutschen Rentenversicherung.
Mitarbeitende einer Werkstatt unterstützen und begleiten Sie im Berufsbildungsbereich.
Nein.
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