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BERICHT GEMÄẞ § 6 HAG/SGB IX ÜBER DIE LEISTUNGEN DER EINGLIEDERUNGSHILFE IN HESSEN

BERICHT GEMÄẞ § 6 HAG/SGB IX ÜBER DIE LEISTUNGEN DER EINGLIEDERUNGSHILFE IN HESSEN

Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe, eine landesweite sozialräumliche Berichterstattung über die Leistungen der Eingliederungshilfe in Hessen durchzuführen, wurde eine Arbeitsgemeinschaft nach § 6 Hessisches Ausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (AG nach § 6 HAG/SGB IX) gebildet.

Der LWV Hessen hat die ersten beiden Berichte für die Jahre 2020 sowie 2021 bis 2022 erstellt und dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) vorgelegt. Sie wurden in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem Hessischen Städtetag und Hessischen Landkreistag, dem für die Eingliederungshilfe zuständigen Ministerium (HMSI) sowie mit dem Hessischen Statistischen Landesamt erarbeitet.

Diese vom HMSI freigegebenen Berichte stellen eine umfassende Sammlung von Daten zu den Leistungen der Eingliederungshilfe in Hessen dar. Die barrierefreie Fassung des 1. Berichts für das Jahr 2020 finden Sie hier. Der zweite Bericht zeigt die Entwicklung der Leistungen vom 01.01.2021 bis 31.12.2022. Die barrierefreie Fassung des 2. Berichts finden Sie hier.

Sie gliedern sich nach den verschiedenen Leistungen der Eingliederungshilfe in drei Lebensabschnitte:

  • Erster Lebensabschnitt (bis zum Ende der Schulausbildung): Örtliche Träger der Eingliederungshilfe,
  • Zweiter Lebensabschnitt (nach Beendigung der Schulausbildung): Überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe,
  • Dritter Lebensabschnitt (erstmals nach Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze nach § 235 Abs. 2 SGB VI): Örtliche Träger der Eingliederungshilfe bis zum 31.12.2023; ab dem 01.01.2024 Überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe

Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden grundsätzlich jeweils differenziert betrachtet nach

  • Anzahl der Fälle in Hessen,
  • Durchschnittskosten pro Fall in Hessen,
  • Fälle nach Gebietskörperschaft,
  • Durchschnittskosten pro Fall in der Gebietskörperschaft und
  • Anteil der leistungsberechtigten Personen pro 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner der Bevölkerung.

Der zweite Bericht macht darüber hinaus Ausführungen zu den Themen Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit.

In den Grafiken werden aus datenschutzrechtlichen Gründen Leistungen von 1 bis zu 3 Fällen und Leistungen mit unvollständigen Angaben nicht dargestellt.

Die nächste Berichterstattung wird für die Jahre 2023 und 2024 in der neuen Leistungs- und Finanzierungsstruktur erfolgen.