Als Selbstverwaltungskörperschaft unterliegt der Landeswohlfahrtsverband Hessen parlamentarischer Kontrolle und besitzt demokratisch gewählte Organe.
Nach dem „Gesetz über den Landeswohlfahrtsverband Hessen“ vom 07.05.1953 sind die Organe des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen
Sie sind von ihrer Funktion her vergleichbar mit der Stadtverordnetenversammlung und dem Magistrat einer kreisfreien Stadt bzw. mit Kreistag und Kreisausschuss eines Landkreises.
So wie die Kommunen hat auch der LWV Hessen als Höherer Kommunalverband seine Angelegenheiten in einer Hauptsatzung zu regeln, soweit es keine kommunalrechtlichen Vorschriften hierzu gibt.