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Arbeitsbereich

Arbeitsbereich

Wer den Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) durchlaufen hat, geht in den Arbeitsbereich über. Voraussetzung ist, dass andere Beschäftigungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten aufgrund der Art oder Schwere der Behinderung nicht in Betracht oder noch nicht in Betracht kommen.

Ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung sollte erbracht werden können.

Die Kosten für Leistungen im Arbeitsbereich einer WfbM finanziert der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe.

Zielgruppe

Das Angebot richtet sich an Menschen, deren Aussichten, am Arbeitsleben teilzuhaben, wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind. Sie benötigen deshalb Unterstützung, um zur Teilhabe am Arbeitsleben befähigt zu werden.

Ziele

Ziele des Arbeitsbereiches sind,

  • eine Beschäftigung zu ermöglichen, die Ihren Fähigkeiten und Neigungen entspricht,
  • die im Berufsbildungsbereich erworbene Leistungsfähigkeit zu erhalten und weiter zu entwickeln,
  • einen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Leistungen

Wer im Arbeitsbereich einer WfbM arbeitet,

  • erhält von der Werkstatt ein Arbeitsentgelt, das unter bestimmten Voraussetzungen um ein Arbeitsförderungsgeld in Höhe von maximal 52 Euro monatlich aufgestockt wird,
  • ist sozialversichert,
  • wird bei Bedarf zwischen Wohnung und Werkstatt befördert.

Wer noch bei Angehörigen oder in einer eigenen Wohnung lebt, kann durch den LWV Hessen bei Bedarf ergänzende Leistungen finanziert bekommen, z. B. pflegerische Unterstützung oder Leistungen zur Freizeitgestaltung.

Schritte zur Leistung

  • Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Die Voraussetzungen sind erfüllt, wenn Sie durch eine wesentliche Behinderung wesentlich an der Teilhabe am Arbeitsleben eingeschränkt sind und daher keiner anderen Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen können.

  • Was ist eine wesentliche Behinderung?

    Was ist eine wesentliche Behinderung?

    Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe beim LWV stellen, muss der LWV prüfen, ob eine "wesentliche Behinderung" vorhanden ist.
    Dies ist der Fall, wenn zwei Voraussetzungen vorliegen:

    Erstens müssen Sie eine chronische Erkrankung haben, zum Beispiel

    • eine körperliche Erkrankung, auch Erkrankung des Gehirns, mit verschiedenartigen dauerhaften Folgen,
    • eine seelische Erkrankung und Abhängigkeitserkrankung,
    • eine geistige Beeinträchtigung,
    • eine Sinnesbeeinträchtigung wie Blindheit, Taubheit, fehlende Sprache oder andere Störungen der Wahrnehmung.

      Weitere Informationen erhalten Sie im Rahmen der Beratung durch den LWV Hessen oder den Träger der Rehabilitation, bei dem Sie einen Antrag gestellt haben.

    Zweitens muss Ihre Erkrankung Ihren Alltag so einschränken, dass eine selbstständige Lebensführung erschwert ist.

    Betroffen sein können die Bereiche

    • Haushaltsführung und Selbstversorgung,
    • Schulbesuch und Ausbildung,
    • Arbeitsleben,
    • Freizeitgestaltung,
    • Mobilität.

      Die Einschränkungen müssen länger als sechs Monate bestehen. Der Körper- und Gesundheitszustand muss zugleich von dem „für das Lebensalter typischen Zustand abweichen“.

    Leistungen der Eingliederungshilfe können auch Menschen in Anspruch nehmen, bei denen eine Behinderung droht. Dies wird in der Regel durch Ärztinnen und Ärzte im Rahmen einer Begutachtung festgestellt.

  • An wen kann ich mich wenden?

    An wen kann ich mich wenden?

    Bei Fragen wenden Sie sich an den LWV Hessen. Hierfür stehen Ihnen Ansprechpartnerinnen und -partner in den Regionen zur Verfügung. Klicken Sie bitte auf diesen Link und in der erscheinenden interaktiven Hessenkarte auf Ihren Landkreis bzw. auf Ihre kreisfreie Stadt.

  • Welche Formulare und Unterlagen?

    Welche Formulare und Unterlagen?

    Über unser Online-Formular können Sie einen 

    stellen. Dieser Antrag wird direkt online ausgefüllt und an den LWV Hessen übermittelt. Es ist nicht notwendig, den Antrag nachträglich auszudrucken und in Papierform an uns zu übersenden.

     
    Alternativ stehen Ihnen das Antragsformular und die außerdem erforderliche Anlage THA: Eingliederungshilfe im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben als PDF-Dateien zur Verfügung. Sie können diese hier herunterladen, ausfüllen, auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Bitte schicken Sie die fertiggestellten Unterlagen unterschrieben an uns. Vollständige Unterlagen helfen uns, Ihren Antrag zügig zu bearbeiten.

    Bitte beachten Sie dazu auch die Anleitung zum Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX


    Ggf. beauftragt der LWV Hessen ein amtsärztliches Gutachten beim zuständigen Gesundheitsamt. Dieses ist für Sie kostenfrei.

    Sie finden die Formulare für den Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe auch im Formular-Finder auf dieser Seite unten rechts.

  • Wie wird die Leistung erbracht?

    Wie wird die Leistung erbracht?

    Mitarbeitende einer Werkstatt unterstützen und begleiten Sie im Arbeitsbereich. Der Umfang der Unterstützung ist unterschiedlich und hängt von Ihrem persönlichen Bedarf ab. Dieser wird in einer Teilhabeplanung mit einem/einer Mitarbeitenden Ihrer Werkstatt oder mit einem/einer Mitarbeitenden des Fachdienstes des LWV Hessen erhoben.

  • Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

    Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

    Ein Einkommens- und Vermögenseinsatz wird nicht verlangt. Allerdings muss das Mittagessen in der Werkstatt selbst gezahlt werden.

    Angehörige werden nicht zum Unterhalt herangezogen.

Formular-Finder

Von Blindengeld bis
Persönliches Budget

Hier finden Sie alle Formulare für Ihren Antrag auf Leistungen des LWV Hessen, aufgegliedert in Themengebiete.