Von Blindengeld bis
Persönliches Budget
Hier finden Sie alle Formulare für Ihren Antrag auf Leistungen des LWV Hessen, aufgegliedert in Themengebiete.
Gehörlose Menschen haben aufgrund ihrer Behinderung Mehraufwendungen. Gehörlosengeld ist eine finanzielle Leistung, die die Bewältigung alltäglicher Herausforderungen wie auch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern soll. Die Leistung wird pauschal bewilligt und soll dazu beitragen, die entstehenden Aufwendungen zu vermindern.
Sofern der gehörlose Mensch Geldleistungen nach anderen Rechtsvorschriften bezieht, die ebenfalls zum Ausgleich dieser Mehraufwendungen bestimmt sind, werden diese auf das Gehörlosengeld angerechnet.
Bei einem Umzug in eine Einrichtung oder besondere Wohnform (früher als stationäres Wohnen bezeichnet) verringert sich das Gehörlosengeld, wenn gleichzeitig Leistungen von einem anderen öffentlich-rechtlichen Träger (z. B. Pflegekasse, Sozialamt, Krankenversicherung) bezogen werden.
Aufgrund des neuen Landesgehörlosengeldgesetzes ist eine große Menge von Anträgen eingegangen.
Wir wollen Ihre Anträge schnell bearbeiten. Deshalb beantworten wir hier einige der häufig gestellten Fragen und geben Ihnen wichtige Hinweise.
Anspruchsberechtigt sind Personen, bei denen eine Taubheit oder eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit beiderseits vorliegt und bei denen aufgrund dessen ein Grad der Behinderung mit Vergabe des Merkzeichens "Gl" von 100 festgestellt ist.
Ihr Ansprechpartner beim LWV Hessen ist
André Schmidt-Hosse
Fachbereich Überregionale Leistungen
Haupt- und Regionalverwaltung Kassel
Kölnische Straße 30
34117 Kassel
Telefon 0561 1004 - 2573
Fax 0561 1004 - 1573
E-Mail andre.schmidt-hosse@lwv-hessen.de
Bitte reichen Sie beim LWV Hessen ein:
Dem Antrag muss eine beidseitige Fotokopie Ihres Schwerbehindertenausweises sowie des Bescheides des Versorgungsamtes beigefügt sein
Sie finden den oben genannten Antrag auf Leistungen des LWV Hessen auch im Formular-Finder auf dieser Seite unten rechts. Den Antrag können Sie herunterladen, ausfüllen, lokal auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken.
Gehörlosengeld wird ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung gezahlt. Die Zahlungen erfolgen im Voraus: Sie erhalten am Ende des Monats die Zahlung für den folgenden Monat.
Änderungen in Ihren Lebensumständen können Einfluss auf die Zahlung von Gehörlosengeld haben. Welche Mitwirkungspflichten Sie haben, lesen Sie in unseren Merkblättern.
Nein, das Gehörlosengeld ist eine Leistung, die von Einkommen und Vermögen unabhängig ist.
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