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Unterstützte Beschäftigung

Traum vom Wunschberuf hat sich erfüllt

Für Marc Mölkner ist Backen das Größte  saftige Kuchen, süße Stückchen oder deftige Tartes. Über eine Unterstützte Beschäftigung in Denningers Mühlenbäckerei in Frankfurt am Main verdient er damit nun auch seinen Lebensunterhalt.

Um 6.45 Uhr, wenn die Bäcker in Denningers Mühlenbäckerei in der Berger Straße ihren Arbeitstag bereits hinter sich haben, legt Marc Mölkner mit seinem Tagwerk los: dem Herstellen knuspriger Gemüsetartes. "Spinat-Mozzarella und Zucchini-Mascarpone-Tarte gibt es das ganze Jahr über. Je nach Saison backen wir auch Rote-Beete-Bohnen-, Spargel- oder Kürbis-Lauch-Tartes", erklärt der junge Backstubenhelfer.

Voraussetzungen für Beruf vorhanden

Marc Mölkner, dessen Vater selbst Bäcker ist, wusste schon als Kind, dass er gern in einer Bäckerei arbeiten möchte. Aufgrund seiner Schwerbehinderung fielen ihm Schule und Ausbildung aber nicht leicht: "Fachmathematik war wichtig, das konnte ich nicht gut. Die Theorieprüfung habe ich am Ende nicht bestanden." Die Begeisterung fürs Backen, Sorgfalt, Genauigkeit, Lernbereitschaft und körperliche Belastbarkeit – diese Voraussetzungen bringt der junge Mann für den Beruf aber mit.

Die Unterstützte Beschäftigung richtet sich an Menschen mit Behinderung. Oliver Strickstrock, pädagogischer Mitarbeiter bei der Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) in Hanau, betreute Marc Mölkner in der Phase I der Unterstützten Beschäftigung (siehe Hintergrund). "Die Maßnahme ist auf 24 Monate ausgelegt und läuft in drei Abschnitten ab. In der achtwöchigen Einstiegsphase findet eine  Orientierung statt", beschreibt Strickstrock. Eine Betreuung am Arbeitsplatz gehört dazu.

Tatkräftige Unterstützung fürs Team

Für Klaus Denninger, Inhaber der Mühlenbäckerei, hörte sich das Konzept der Unterstützten Beschäftigung interessant an. "Marc hat erst ein Praktikum bei uns gemacht", sagt Denninger. "Wir haben gemerkt, dass er bei uns im Team gut zurechtkommt." Am Ende steht für Denninger fest, dass sein junger Backstubenhelfer die Qualifizierungsphase machen kann. Dafür bekommt er einen eigenständigen Arbeitsbereich. "Im Gespräch mit Herrn Strickstrock sind wir bei den Tartes gelandet", sagt Denninger.

Einmal die Woche Coaching vor Ort

"Für die Qualifizierungsphase im Betrieb stellen wir einen Qualifizierungsplan auf", erklärt Strickstrock. "Er ist das zentrale Element der Unterstützten Beschäftigung. An dem hangeln wir uns in dieser Phase entlang und schauen, was klappt schon gut, was noch nicht so gut. Darüber hinaus gibt es einen wöchentlichen Betriebsbesuch mit einem Coaching am Arbeitsplatz." Beim wöchentlichen Unterrichtstag in der FAW werden zudem Themen rund um die Arbeitswelt wie der Umgang mit Formularen oder auch das Ausfüllen eines Urlaubsantrages besprochen und geübt.

Hintergrund

Unterstützte Beschäftigung

Das Konzept richtet sich an Menschen mit Behinderung oder Schwerbehinderung und Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen.

Eine speziell gestaltete Einstiegs- und Qualifizie­rungsphase (Phase I) sowie eine Stabilisierungsphase im Betrieb (Phase II) ermöglichen eine berufliche Orientierung – um das zu lernen, was für den betrieblichen Arbeitsplatz notwendig ist. Das Ziel ist, im Betrieb übernommen zu werden und so ein festes Arbeitsverhältnis zu erhalten. Bewilligt und finanziert wird die Maßnahme zunächst durch die zuständige Agentur für Arbeit.

Sobald ein Arbeitsverhältnis begründet ist, ist – bei Schwerbehinderten und ihnen Gleichgestellten – das LWV Hessen Integrationsamt zuständig. Es prüft zu Beginn, was notwendig ist, um das Arbeitsverhältnis nachhaltig zu unterstützen. Dazu kommen neben einer Beglei­tung durch den Integrations­fachdienst (IFD) finanzielle Leistungen für den Arbeitge­ber (nach §27 SchwbAV) in Betracht sowie die Förderung im Rahmen des Hessischen Perspektivprogramms zur Verbesserung der Arbeits­marktchancen schwerbe­hinderter Menschen (HePAS).

Ist eine Unterstützte Be­schäftigung, deren Phase I bis zu 24 Monate dauern kann, nicht erfolgreich, ist der Über­gang in eine Werkstatt für behinderte Menschen wahrscheinlich.

<div class="csc-default"><h2>Hintergrund </h2><div class="body"><h3>Unterstützte Beschäftigung</h3> <p>Das Konzept richtet sich an Menschen mit Behinderung oder Schwerbehinderung und Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. </p> <p>Eine speziell gestaltete Einstiegs- und Qualifizie­rungsphase (Phase I) sowie eine Stabilisierungsphase im Betrieb (Phase II) ermöglichen eine berufliche Orientierung – um das zu lernen, was für den betrieblichen Arbeitsplatz notwendig ist. Das Ziel ist, im Betrieb übernommen zu werden und so ein festes Arbeitsverhältnis zu erhalten. Bewilligt und finanziert wird die Maßnahme zunächst durch die zuständige Agentur für Arbeit. </p> <p>Sobald ein Arbeitsverhältnis begründet ist, ist – bei Schwerbehinderten und ihnen Gleichgestellten – das LWV Hessen Integrationsamt zuständig. Es prüft zu Beginn, was notwendig ist, um das Arbeitsverhältnis nachhaltig zu unterstützen. Dazu kommen neben einer Beglei­tung durch den Integrations­fachdienst (IFD) finanzielle Leistungen für den Arbeitge­ber (nach §27 SchwbAV) in Betracht sowie die Förderung im Rahmen des Hessischen Perspektivprogramms zur Verbesserung der Arbeits­marktchancen schwerbe­hinderter Menschen (HePAS). </p> <p>Ist eine Unterstützte Be­schäftigung, deren Phase I bis zu 24 Monate dauern kann, nicht erfolgreich, ist der Über­gang in eine Werkstatt für behinderte Menschen wahrscheinlich.</p></div></div>

Bildergalerie

Marc Mölkner beim Backen von Tartes
Ein Händchen fürs Backen: Marc Mölkner hat die Chance auf seinen Wunschberuf genutzt. (Fotos: Salome Roessler)Bild vergrößern
Mit Geschick und Fingerspitzengefühl: Teigrollen werden zu Tarte-Rändern
Mit Geschick und Fingerspitzengefühl: Teigrollen werden zu Tarte-RändernBild vergrößern
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Die Tartes sind alle gleich und fertig für den Ofen
Handarbeit in Perfektion: Die Tartes sind alle gleich und fertig für den OfenBild vergrößern
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Deftige, knusprige Gemüsetartes
Das Ergebnis: deftige, knusprige GemüsetartesBild vergrößern
Inhaber Klaus Denninger und Marc Mölkner
Die Chemie stimmt: Inhaber Klaus Denninger und Marc MölknerBild vergrößern
Klaus Denninger hinter der Ladentheke seiner Bäckerei
Klaus Denninger hinter der Ladentheke seiner BäckereiBild vergrößern
Brot und Gebäck zieren die Fassade
Gebäck und Brot auch von außenBild vergrößern
Martina Stumpf mit Chef Klaus Denninger.
Coacht Marc Mölkner: Martina Stumpf vom Integrationsfachdienst beim Frankfurter Verein mit Klaus Denninger. Bild vergrößern
Chef Klaus Denninger
Chef Klaus Denninger: "Wir haben von Anfang an immer Unterstützung bekommen." Bild vergrößern

In der Stabilisierungsphase (Phase II) festigen die Teilnehmer die gelernten Inhalte dann noch mal am Arbeitsplatz. "Was zuvor angelegt worden ist, wird noch einmal so vertieft, dass der Betrieb den Teilnehmern im Anschluss tatsächlich einen Arbeitsvertrag anbieten kann", erklärt Strickstrock.

Auf HePAS aufmerksam gemacht

Für Marc Mölkner hat das geklappt. Klaus Denninger hat den jungen Mann inzwischen unbefristet in der Mühlenbäckerei angestellt. Seit 2020 begleitet Martina Stumpf von Integrationsfachdienst beim Frankfurter Verein den Backstubenhelfer und seinen Arbeitgeber. Sie war es auch, die Denninger auf die finanzielle Unterstützung über das Hessische Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen aufmerksam gemacht hat.

"Marc in der notwendigen Intensität zu betreuen war so für uns gut machbar. Denn wir haben von Anfang an immer Unterstützung bekommen. Sowohl finanziell, beispielsweise bei der Beantragung von Fördergeldern, als auch didaktisch-beratend zum Arbeitsplatz oder zu verständlichen Anleitungen der Rezepte", resümiert Klaus Denninger.

Was ist HePAS?

Durch das Hessische Perspek­tivprogramm zur Verbesse­rung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen (HePAS) sollen Arbeitgeber durch ein Prämienmodell zur Beschäfti­gung und Ausbildung von schwerbehinderten Frauen und Männern angeregt werden.

Weitere Informationen hierzu und zu weiteren Leistungen unter www.integrationsamt-hessen.de/fuer-arbeitgeber/einstellung-beschaeftigung/finanzielle-leistungen/voraussetzungen-fuer-leistungen.html